Vollgeschoss-Check (Bayern)
Dachgeschoss: Zwei-Drittel-Regel und 2,30 m Höhe
Keller/UG: Unterkante Kellerdecke ≥ 1,20 m über Gelände (Art. 83 BayBO i. V. m. Art. 2 Abs. 5 BayBO a. F.)
Der Vollgeschoss-Check hilft Ihnen, einzuschätzen, ob Ihr Dach- oder Kellergeschoss als Vollgeschoss gilt – und damit z. B. in die GFZ im Bebauungsplan einfließt. Maßgeblich sind die jeweiligen Regelungen aus Bauplanungsrecht und BayBO; verbindlich bleibt immer die Auslegung durch Bebauungsplan und Genehmigungsbehörde.
Ein Dachgeschoss gilt als Vollgeschoss, wenn über mindestens zwei Drittel seiner Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m erreicht wird. Entscheidend ist damit die tatsächlich erreichbare Raumhöhe im Grundriss. Die konkrete Messweise kann in der Praxis variieren; maßgeblich ist die Beurteilung im Einzelfall durch die zuständige Behörde.
Art. 83 BayBO i. V. m. Art. 2 Abs. 5 BayBO a. F.Für das Kellergeschoss gilt eine eigene Regel: Es wird als Vollgeschoss gewertet, wenn die Unterkante der Kellerdecke im Mittel mindestens 1,20 m über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegt. Maßgeblich ist dabei der Mittelwert entlang der Außenwände. Liegt die Unterkante darunter, zählt das Kellergeschoss in der Regel nicht als Vollgeschoss.
Art. 83 BayBO i. V. m. Art. 2 Abs. 5 BayBO a. F.Die 1,40-m-Regel zur Einordnung als oberirdisches Geschoss (Art. 2 Abs. 7 BayBO) sowie die 2,30-m-Regel des Dachgeschosses sind eigenständige Prüfungen und werden hier jeweils getrennt betrachtet.
Hinweis: Dieser Rechner dient der Orientierung und vereinfacht die tatsächliche Bewertung. Im Einzelfall können Festsetzungen im Bebauungsplan, Geländeänderungen oder behördliche Vorgaben zu abweichenden Ergebnissen führen.
Mehr: Vollgeschoss, Gebäudeklassen, Gebäudeklasse-Check Bayern, GRZ/GFZ-Rechner.
- Satteldach: symmetrisch; Breite = lichte Breite zwischen den Traufen (Querschnitt).
- Pultdach: eine niedrige Traufseite; Breite = volle lichte Breite bis zur höheren Seite.
Der Rechner arbeitet mit einer Breite in Traufrichtung (vereinfachtes Modell).
Mehr dazu: Vollgeschoss (Bayern)
- Innenmaß: lichte Breite in Traufrichtung (Netto).
- Außenmaß: Brutto über die Außenkanten; Innenmaß = Außen minus 2× Wandaufbau.
Für die 2/3-Regel ist die Grundfläche in Außenmaßen maßgeblich. Der Rechner vergleicht die Brutto-Breite mit der im Schnittmodell ermittelten Zone ≥ 2,30 m (Orientierung). Rechtlich sind 2/3 und 2,30 m im Sinne der Fortgeltung maßgeblich; die konkrete Messweise klärt die Genehmigungsbehörde im Einzelfall.
Mehr: Flächen-Begriffe · Vollgeschoss
Eingabe = Wandstärke an einer Außenwand in Traufrichtung (z. B. 0,30 m bei 36,5 cm vollständig gemauerter Wand). Zusammen: Brutto-Breite = Innen + 2× dieser Wert.
Typisch etwa 0,24–0,36 m pro Seite, je nach Aufbau.
Mehr: Flächen-Begriffe
Neigung der Dachschräge in Grad (α). Zusammen mit dem Kniestock legt sie im Modell fest, wie breit die Zone mit mindestens 2,30 m Raumhöhe unter der Schräge ist (näherungsweise; nicht gleich der gesetzlichen Geschosshöhe OK FFB–OK FFB / Dachhaut).
Mehr: Dachgeschoss & 2/3-Regel
Eingabe fürs Schnittmodell: senkrechte Wand unter dem Dach bis zur Unterkante der geneigten Dachhaut (bzw. bis die Schräge den Raum begrenzt). Das ist ein geometrischer Bezug für die Näherung – nicht die gesetzliche Definition der 2,30-m-Geschosshöhe.
Kein Kniestock: 0,00 m eintragen.
Senkrechter Abstand von der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche (im Mittel) bis zur Unterkante der Kellerdecke (UK), gemittelt entlang der Außenwände.
Liegt die UK im Mittel mindestens 1,20 m über dem Gelände, gilt das Kellergeschoss in diesem Sinne als Vollgeschoss.
In diesem Modul nicht geprüft:
- 1,40 m Deckenoberkante („oberirdisches Geschoss“, Art. 2 Abs. 7)
- 2,30 m / 2/3-Regel (Dachgeschoss)
Keine Rechtsberatung – Orientierung ohne Gewähr.
Keller / UG
Vollgeschoss nur, wenn die Unterkante der Kellerdecke im Mittel ≥ 1,20 m über dem Gelände liegt (Art. 83 BayBO i. V. m. Art. 2 Abs. 5 a. F.).
Dachgeschoss
§ 20 Abs. 1 BauNVO i. V. m. Art. 83 Abs. 6: mindestens 2/3 der Grundfläche mit mindestens 2,30 m Höhe im Sinne der Fortgeltung; die konkrete Messweise kann variieren – Genehmigungsbehörde im Einzelfall (Orientierung u. a. ByAK). Modul: vereinfachtes Schnittmodell.
Verbindlich: Bebauungsplan und Genehmigungsbehörde.
Weiterführende Artikel
- Vollgeschoss (Bayern): Dachgeschoss und Keller/UG
- Gebäudeklassen – Einteilung nach BayBO
- Gebäudeklasse-Check Bayern
- Baugenehmigung
- Genehmigungs-Check Bayern
- GRZ/GFZ-Rechner
Kostenfrei · unverbindlich · Vollgeschoss-Check Bayern
Was ist ein Vollgeschoss?
„Vollgeschoss“ ist vor allem im Bebauungsplan relevant (z. B. „II Vollgeschosse“).
Dachgeschoss
Mind. 2/3 der Grundfläche (Außenmaßen) mit mind. 2,30 m im Sinne der Fortgeltung (§ 20 Abs. 1 BauNVO / Art. 83 Abs. 6 BayBO); die Messweise klärt die Genehmigungsbehörde im Einzelfall. Dieses Tool nutzt dafür ein Schnittmodell zur Orientierung.
Keller / UG
Vollgeschoss, wenn die Unterkante der Kellerdecke im Mittel mindestens 1,20 m über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegt (Art. 83 i. V. m. Art. 2 Abs. 5 a. F. BayBO).
Nicht prüft dieser Rechner: die Einordnung „oberirdisches Geschoss / Kellergeschoss“ nach Art. 2 Abs. 7.
Maßgeblich im Einzelfall: Genehmigungsbehörde und Bebauungsplan.
Warum ist die Vollgeschoss-Einstufung wichtig?
Vollgeschosse fließen z. B. in die GFZ (Geschossflächenzahl) und die Geschosszahl im Bebauungsplan ein.
Ob Dachgeschoss oder Keller als Vollgeschoss gilt, wirkt sich auf die zulässige Geschossfläche und damit oft auf die gesamte Bauplanung aus.
Gilt der Vollgeschoss-Check nur in Bayern?
Ja. Die Normbezüge gelten für Bayern (u. a. Art. 83 BayBO i. V. m. Art. 2 Abs. 5 a. F. beim Keller; Fortgeltungsregel beim Dachgeschoss).
In anderen Bundesländern können abweichende Definitionen gelten. Unabhängig davon hängt die konkrete Zählung in der Praxis immer auch am Bebauungsplan.
Ist der Vollgeschoss-Check verbindlich?
Nein. Der Check ersetzt keine Prüfung durch die Genehmigungsbehörde oder Ihren Planer.
Er dient der ersten Einordnung – ohne Gewähr.
Über den Autor
Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).
Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen sowie die zuständigen Behörden.
Bei Fragen zum eigenen Vorhaben biete ich ein kostenfreies Erstgespräch an. → Kontakt aufnehmen