Abstandsflächen-Rechner
Art. 6 BayBO – Mindestabstand prüfen
Zur Vertiefung: Abstandsflächen, Baugenehmigung, Genehmigungs-Check Bayern.
01 Lage & Faktor
Wählen Sie darunter das passende Regelwerk (unter oder über 250k), damit Dach- und Giebelregeln korrekt angewendet werden.
Rechtsgrundlage: BayBO Art. 6 Abs. 5 und Abs. 5a.
Voraussetzung: Das Gebäude hält an mindestens zwei Außenwänden weiterhin 1,0 H ein.
Rechtsgrundlage: BayBO Art. 6 Abs. 5a Satz 2.
Voraussetzung: Das Gebäude hält an mindestens zwei Außenwänden weiterhin 1,0 H ein.
Rechtsgrundlage: BayBO Art. 6 Abs. 5a Satz 2.
Unter 250k: Gebietstyp wählen.
02 Maße & Dachform
Traufe: Seite mit Dachfirst quer zur Grenze.
Giebel: Dreiecksseite zur Grenze.
Deshalb kann derselbe Baukörper je Seite zu anderem Mindestabstand führen.
Rechtsgrundlage: BayBO Art. 6 Abs. 4 sowie Abs. 5a Satz 3 und Satz 4.
Geneigtes Dach: Hier die Wandhöhe ohne Dach eingeben (bis zum Schnittpunkt von Wand und Dachhaut an der Traufe). Die Dachhöhe bitte separat im Feld unten eingeben.
Rechtsgrundlage: BayBO Art. 6 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3.
je nach Fall 0, 1/3 oder voll.
Darum kann dieselbe Dachhöhe je Regelwerk unterschiedlich wirken.
Rechtsgrundlage: BayBO Art. 6 Abs. 4 Satz 3 sowie Abs. 5a Satz 3 und Satz 4.
Ende: Firstpunkt (höchster Punkt des Dachs).
Bitte senkrecht messen (nicht entlang der Dachfläche). Dieser Wert wird für die Bemessungshöhe H verwendet.
Rechtsgrundlage: BayBO Art. 6 Abs. 4 Satz 3.
03 Planung
Rechtsgrundlage: BayBO Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 Satz 1.
Status
Standard (0,4 H)Details anzeigen
Beispiele: Abstandsflächen berechnen
In Gemeinden unter 250.000 Einwohnern gilt im Regelfall 0,4 H, mindestens 3 m (Art. 6 Abs. 5 BayBO; in GE/GI 0,2 H). In Gemeinden über 250.000 Einwohnern kann im 5a-Regelfall 1,0 H gelten; in Kern-/urbanen Gebieten sowie GE/GI gelten die reduzierten Ansätze (0,4 H bzw. 0,2 H). Das 16-m-Privileg (0,5 H) greift nur im 1,0-H-Fall bei erfüllten Voraussetzungen.
- Beispiel 1 (Standard): Wandhöhe 6 m, Flachdach → H = 6 m. Faktor 0,4 H → rechnerischer Mindestabstand 2,4 m, mindestens 3 m (Regelfall) → 3,00 m. Geplanter Abstand 3,50 m → voraussichtlich im Regelfall.
- Beispiel 2 (Großstadt-Regel 1,0 H): Wandhöhe 7 m, geneigtes Dach 3 m (Neigung 50°), Traufseite → H = 7 + 1 = 8 m (Drittel Dachhöhe). Rechnerischer Mindestabstand 8,00 m. Geplanter Abstand 8,50 m → voraussichtlich im Regelfall.
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Häufige Fragen zum Abstandsflächenrechner
Was sind Abstandsflächen?
Abstandsflächen sind die Flächen zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze. Sie dienen dem Nachbarschutz, Belichtung und Brandschutz. In Bayern regelt Art. 6 BayBO die Bemessung (Wandhöhe H, Faktor je nach Gemeindegröße).
Wie wird der Mindestabstand berechnet?
Mindestabstand = Bemessungshöhe H × Faktor. H setzt sich aus Wandhöhe und ggf. anteiliger Dachhöhe zusammen (Art. 6 Abs. 4 BayBO). Der Faktor ist z. B. 0,4 H (Standard), 1,0 H (Großstadt) oder ein in der Satzung festgesetzter Wert. Es gilt mindestens 3 m.
Was bedeutet „Standard“ bzw. „0,4 H“?
Standard gilt für Gemeinden mit bis zu 250.000 Einwohnern (Art. 6 Abs. 5 BayBO). Der Abstand beträgt mindestens 0,4 × Bemessungshöhe H, mindestens jedoch 3 m.
Was gilt in Großstädten über 250.000 Einwohner?
In Gemeinden mit mehr als 250.000 Einwohnern kann nach Art. 6 Abs. 5a BayBO 1,0 H gelten – das ist an Voraussetzungen geknüpft (u. a. Gebietstyp und Prägung der Umgebung). In diesen Fällen kann das 16‑m‑Privileg greifen: Vor bis zu zwei Außenwänden (je ≤ 16 m) genügen dann 0,5 H, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwänden 1,0 H einhält.
Wo finde ich den Faktor für mein Grundstück?
Der Faktor steht in der Abstandsflächensatzung der Gemeinde oder im Bebauungsplan. Auskunft gibt die zuständige Bauverwaltung oder das Bauamt.
Ist der Abstandsflächenrechner kostenlos?
Ja, der Abstandsflächen-Rechner ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Alle Funktionen stehen sofort zur Verfügung.
Wie verlässlich ist dieser Rechner?
Die Berechnung folgt Art. 6 BayBO. Verbindlich sind Behörde und örtliche Satzung. Weitere rechtliche Hinweise finden Sie unten in der Autorenbox.
Gelten für Garagen und Nebengebäude andere Regeln?
Ja. Für Nebengebäude, Garagen und bestimmte Bauteile gelten Sonderregeln (z. B. reduzierte Abstände oder Außer-Betracht-Stellungen). Details stehen in Art. 6 BayBO und der örtlichen Satzung.
Über den Autor
Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).
Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen sowie die zuständigen Behörden.
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