Projektarten

Neubau, Umbau, Sanierung, Denkmal – die Projektart entscheidet früher über Aufwand und Genehmigungsweg, als den meisten Bauherren bewusst ist. Sie bestimmt, welches Recht greift, welche Nachweise nötig werden und wo die Unsicherheiten liegen.

Der Unterschied, auf den es ankommt

Beim Neubau ist die Ausgangslage klar: leeres Grundstück, definierte Vorgaben, planbare Abläufe. Beim Bauen im Bestand kommt eine Unbekannte dazu – das vorhandene Gebäude. Was in den Wänden steckt, zeigt sich oft erst beim Öffnen. Deshalb sind Umbau und Sanierung schwerer zu kalkulieren als ein Neubau vergleichbarer Größe, nicht weil weniger gebaut wird, sondern weil mehr geprüft werden muss.

Denkmalgeschützte Gebäude bilden noch einmal einen eigenen Fall: Hier tritt neben das Bauordnungs- und Planungsrecht das Denkmalrecht, mit eigener Erlaubnispflicht und eigenen Abstimmungen.

Auch die Bauweise ist eine Entscheidung

Massivbau, Holzbau oder Fertigbau unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern in Bauzeit, Bauphysik, Brandschutz und in der Frage, wie früh Entscheidungen fixiert sein müssen. Wer im Holzbau spät ändert, zahlt anders als im Massivbau.

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Welche Projektart vorliegt, ist im Einzelfall nicht immer eindeutig – die Einordnung durch die Genehmigungsbehörde bleibt maßgeblich.

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Über den Autor

Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen sowie die zuständigen Behörden.

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