Architektenkosten

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Die Frage „Was kostet ein Architekt?“ – ob für ein Einfamilienhaus oder ein größeres Vorhaben – lässt sich nicht pauschal beantworten.

Architektenkosten und Honorare variieren je nach Art und Umfang des Bauvorhabens, den beauftragten Planungsphasen nach der Honorarordnung und der Komplexität des Projekts.

Architekt Kosten: Honorar- und Kosten-Meilensteine je Leistungsphase (HOAI, DIN 276)

Die Prozentangaben in der Grafik sind Honoraranteile am Gesamthonorar je Phase (HOAI Anlage 10), nicht Prozente der Baukosten. Typische Meilensteine der Honorarzahlung orientieren sich an diesen Phasen. Das Gesamthonorar (LPH 1–9) liegt je nach Projektgröße, Honorarzone und -satz grob in der Größenordnung von etwa 10–20 % der anrechenbaren Kosten – in der Praxis oft niedriger, wenn nur einzelne Phasen beauftragt werden.

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Kurz gesagt

  • Honorare orientieren sich an HOAI-Struktur und Leistungsphasen.
  • Anrechenbare Baukosten sind eine der wichtigsten Berechnungsbasen.
  • Umfang und Komplexität beeinflussen die Honorarzone.
  • Früh beauftragte Leistungen stabilisieren Kosten und Ablauf.
  • Transparente Vereinbarung schafft Planungssicherheit.

Für eine zusammenfassende Einordnung speziell für Bayern siehe: → Architektenkosten Bayern

Wie Architektenhonorare entstehen

Architektenhonorare orientieren sich in der Regel an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Seit 1. Januar 2021 sind die Honorarsätze nicht mehr verbindlich – Honorare können frei vereinbart werden. Die HOAI dient jedoch weiterhin als Orientierungsrahmen für Leistungsbilder und Honorarermittlung.

Sie legt fest:

Das Architektenhonorar wird beeinflusst durch:

HOAI Leistungsphasen: LPH 1–9 und Honorar

Praxis-Hinweis

Der HOAI-Rechner hilft bei der ersten Einschätzung von Architektenhonoraren. Er bietet eine Orientierung auf Grundlage der HOAI-Tabellen und erleichtert die Einordnung von Honoraren in Abhängigkeit von Baukosten und Leistungsumfang. Eine individuelle Honorarvereinbarung ersetzt er nicht.

Typische Honorarspannen – Beispiele

Typische Honoraranteile pro Leistungsphase in Prozent (§ 34 HOAI i. V. m. Anlage 10, Leistungsbild Gebäude)

Die Anteile in der Grafik sind Honoraranteile am Gesamthonorar je Phase (HOAI Anlage 10), nicht Prozente der Baukosten.

Die folgenden Prozentangaben dienen ausschließlich der groben Orientierung. Sie stellen keine verbindlichen Honorarsätze dar und ersetzen keine individuelle Vereinbarung.

Wichtig: HOAI arbeitet nicht prozentual

Die HOAI berechnet Honorare nicht prozentual von den Baukosten, sondern nach Tabellenwerten, die sich an den Baukosten orientieren, aber nicht linear sind. Die folgenden Prozentangaben sind nur als sehr grobe Orientierungswerte zu verstehen und können je nach Honorarzone und Projektgröße erheblich abweichen. Die tatsächlichen Honorare werden nach HOAI-Tabellen ermittelt, nicht durch einfache Prozentrechnung.

Die folgenden Prozentwerte sind Honoraranteile am Gesamthonorar (nicht an den Baukosten) und folgen der amtlichen Bewertung in § 34 Abs. 3 HOAI für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume:

Summe LPH 1–9: 100 % des Gesamthonorars.

Alle Angaben gelten für das Leistungsbild Gebäude; für Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung gelten eigene Verteilungen (HOAI Anlagen 10, 11, 14, 15).

Das Gesamthonorar (LPH 1–9) liegt – je nach Baukosten, Honorarzone und -satz – bei einer Gesamtbeauftragung typischerweise in der Größenordnung von etwa 10 % bis 20 % der anrechenbaren Kosten; bei sehr kleinen Projekten kann der Anteil höher, bei sehr großen Projekten deutlich niedriger liegen. Diese Bandbreite ist eine grobe Orientierung und ersetzt keine konkrete Berechnung nach HOAI-Tafel.

Die genauen Honorare werden nach HOAI-Tabellen berechnet, nicht prozentual.

In der Praxis werden jedoch selten alle Leistungsphasen beauftragt.

Oft übernimmt ein Architekt nur einzelne Phasen – etwa die Planung bis zur Genehmigung (LPH 1–4) oder die Ausführungsplanung und Bauleitung (LPH 5–8).

Die tatsächlichen Honorare liegen daher meist deutlich niedriger.

HOAI Honorar: Was beeinflusst das Honorar?

Wichtig

Die Prozentangaben für die einzelnen Leistungsphasen beziehen sich auf das Gesamthonorar (HOAI Anlage 10 zu § 34), nicht auf die Baukosten. Das Gesamthonorar selbst wiederum wird aus den anrechenbaren Kosten nach HOAI-Tafel (§ 35) ermittelt. Die anrechenbaren Kosten umfassen die reinen Bauleistungen, nicht Grundstück, Erschließung oder Außenanlagen.

Frühe Planung und Kostenkontrolle

Viele Bauherren zögern, früh einen Architekten zu beauftragen, weil sie die Kosten scheuen.

Eine frühe Planung kann jedoch verschiedene Vorteile haben:

Typische Missverständnisse

Es gibt einige häufige Missverständnisse zu Architektenhonoraren:

“Architekten sind teuer”

Das Gesamthonorar bei einer Beauftragung aller Leistungsphasen (LPH 1–9) liegt je nach Projektgröße, Honorarzone und -satz in der groben Orientierung typischerweise bei etwa 10–20 % der anrechenbaren Kosten (bei kleineren Projekten höher, bei sehr großen niedriger). In der Praxis werden jedoch meist nur einzelne Leistungsphasen beauftragt, sodass die tatsächlichen Honorare deutlich niedriger liegen.

”Ich kann auch ohne Architekt bauen”

Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben ist ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser gesetzlich vorgeschrieben – das kann ein Architekt sein, muss aber nicht. Ein eingetragener Bauingenieur oder bei einfachen Vorhaben auch ein Techniker/Meister kann diese Rolle übernehmen. Zudem übernimmt ein Architekt wichtige Aufgaben: von der Vorbereitung des Bauantrags über die Koordination der Fachplaner bis zur Objektüberwachung.

”Das Honorar ist verhandelbar”

Seit 1. Januar 2021 können Honorare frei vereinbart werden – die HOAI ist nicht mehr verpflichtend. Viele Architekten orientieren sich jedoch weiterhin an den HOAI-Orientierungswerten, um Transparenz und Fairness für beide Seiten zu schaffen.

Typische Fragen von Bauherren

Kann ich die Kosten im Voraus schätzen?

Ja, ein Architekt kann im Vorfeld eine Kostenschätzung erstellen, die zeigt, welche Kosten für die einzelnen Leistungsphasen zu erwarten sind. Die Schätzung orientiert sich an den HOAI-Werten und gibt Bauherren eine erste Orientierung. Die genauen Honorare werden nach HOAI-Tabellen berechnet und hängen von anrechenbaren Baukosten, Honorarzone und Leistungsumfang ab.

Welche Leistungen sind sinnvoll zu Beginn?

Eine frühe Planung kann Fehler vermeiden, Kostenkontrolle ermöglichen und Genehmigungsfähigkeit sicherstellen. Oft werden zunächst die Leistungsphasen 1–4 (bis zur Baugenehmigung) beauftragt, um das Projekt frühzeitig zu strukturieren und Risiken zu minimieren.

Zusammenfassung

Die Kosten eines Architekten hängen von vielen Faktoren ab und lassen sich nicht pauschal festlegen. Sie orientieren sich an den beauftragten Leistungsphasen, der Komplexität des Projekts und den anrechenbaren Baukosten. Ein persönliches Gespräch hilft, realistische Erwartungen zu entwickeln und den sinnvollen Leistungsumfang festzulegen.

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Über den Autor

Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen sowie die zuständigen Behörden.

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