Gebäudeklasse-Check (Bayern)

Mit dem Gebäudeklasse-Check (Bayern) können Sie GK 1–5 ermitteln – indikative Einstufung gemäß Art. 2 BayBO. Sie geben Gebäudehöhe (GOK bis Fußboden höchster Aufenthaltsraum), Nutzungseinheiten und Brutto-Grundfläche der größten Einheit ein – das Tool ordnet in GK 1 (z. B. freistehendes EFH), GK 2–5 oder Sonderbau (Hochhaus) ein. Erste Orientierung für Bauherren und Planer.
Mehr: Gebäudeklassen, Baugenehmigung, Vollgeschoss-Check, Genehmigungs-Check Bayern.

Höhe bis Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Aufenthaltsraums (BayBO Art. 2 Abs. 3). Ausführlich: FAQ „Wo messe ich die Höhe?“ unten.

Die Schwellen sind 7 m (GK 1–3), 13 m (GK 4) und über 13 m (GK 5). Ab einer OKF über 22 m liegt typischerweise ein Hochhaus als Sonderbau vor (Art. 2 Abs. 4 BayBO) – GK 5 ist nicht automatisch Hochhaus. Für die Zählung der Vollgeschosse (andere Rechtsfrage) nutzen Sie den Vollgeschoss-Check Bayern.

Eine Wohnung mit eigenem Zugang zählt als 1 Einheit. Für Gebäudeklasse 1 und 2 sind höchstens 2 Einheiten vorgesehen – z. B. Einfamilienhaus oder Doppelhaus.

Einliegerwohnungen zählen als eigene Einheit, wenn sie getrennt zugänglich sind.

Für GK 1 und GK 2 (bis 7 m) gilt nach BayBO Art. 2 Abs. 3: nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten mit insgesamt nicht mehr als 400 m².

Hier geben Sie daher die Summe der Flächen aller Nutzungseinheiten an (Orientierung, z. B. nach Wohnfläche/WoFlV).

Für GK 4 (7–13 m) spielt eine Grenze von 400 m² je Nutzungseinheit (bzw. Teil einer Nutzungseinheit) eine Rolle (BayBO Art. 2 Abs. 3). Hier geben Sie die größte Nutzungseinheit an.

Weitere GK-4-Voraussetzungen (z. B. unabhängige Rettungswege) kann das Tool nicht prüfen – Ergebnis bleibt eine Orientierung.

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→ Erstgespräch zur Einordnung

Kostenfrei · unverbindlich · Gebäudeklasse-Check Bayern

Was ist die Gebäudeklasse?

Die Gebäudeklasse teilt Gebäude nach Höhe (OKF des höchstgelegenen Aufenthaltsraums) und Nutzung in GK 1–5 ein. Vereinfacht: bis 7 m OKF GK 1–3, bis 13 m GK 4, über 13 m GK 5. Unabhängig davon gelten Hochhäuser (typischerweise OKF über 22 m) als Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 BayBO – GK 5 ist also nicht automatisch Hochhaus. Die Einstufung beeinflusst Brandschutz, Rettungswege und Genehmigungsverfahren.

Wo messe ich die Höhe?

Das Maß ist die Höhe bis zur Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Aufenthaltsraums (BayBO Art. 2 Abs. 3). Üblicherweise liegt das Dach darüber und der Keller darunter – ein Dachgeschoss oder ein ausgebauter Keller können aber selbst Aufenthaltsräume haben; maßgeblich ist stets der höchstgelegene Aufenthaltsraum.

Was bedeutet „freistehend“?

Das Haus steht mit Abstand zu Grundstücksgrenze und Nachbarhäusern – typisch z. B. ein Einfamilienhaus mit Garten rundherum. Bei Doppel- oder Reihenhaus ist es in der Regel nicht freistehend.

Gilt der Gebäudeklasse-Check nur in Bayern?

Ja. Das Tool basiert auf der Bayerischen Bauordnung (BayBO). In anderen Bundesländern gelten andere Regelungen.

Ist der Check verbindlich?

Nein. Das Tool gibt eine erste Orientierung. Verbindlich entscheiden Behörde und Ihr Planer.

Über den Autor

Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen sowie die zuständigen Behörden.

Bei Fragen zum eigenen Vorhaben biete ich ein kostenfreies Erstgespräch an. → Kontakt aufnehmen

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