Vollgeschoss-Check (Bayern)
Dachgeschoss: 2/3, 2,30 m · Keller/UG: Art. 2 Abs. 7 + Art. 83 Abs. 6 (Bayern)
Vollgeschoss-Check Bayern: Zählt Ihr Dachgeschoss oder Keller/UG als Vollgeschoss – z. B. für die GFZ im Bebauungsplan?
Keller/UG (BayBO Art. 2 Abs. 7 + Art. 83 Abs. 6): Zuerst: Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über Gelände? Dann oberirdisch. Als Vollgeschoss zählt es nur, wenn zusätzlich mind. 2,30 m lichte Höhe (wie beim Dachgeschoss).
Dachgeschoss: Typischerweise Vollgeschoss, wenn auf mind. 2/3 der Brutto-Grundfläche mind. 2,30 m lichte Höhe sind (innen gemessen). Sie geben Breite (Innen- oder Außenmaß) und Wandaufbau ein – daraus wird die Brutto-Breite für die 2/3-Regel berechnet.
Mehr: Vollgeschoss, Gebäudeklassen, Gebäudeklasse-Check Bayern, GRZ/GFZ-Rechner.
Sattel: von beiden Traufen gemessen. Pult: nur von der niedrigen Traufseite.
Innenmaß = lichte Breite in Traufrichtung. Außenmaß = Brutto; Innen wird aus Wandaufbau berechnet.
Brutto = Innen + 2× Wandstärke. Üblich 0,24–0,36 m.
Lichte Höhe der Wand unter dem Dach (Boden bis Schräge). Ohne Kniestock: 0 m.
Oberirdisch, wenn OK Decke im Mittel > 1,40 m über Gelände; sonst Kellergeschoss.
Fußboden bis Unterseite Decke (innen). Art. 2 Abs. 7 verwendet die Deckenoberkante.
Stand: BayBO (Bayern), jeweils aktuelle Fassung – Keller/UG: Art. 2 Abs. 7; Dachgeschoss: Orientierung nach gängiger Praxis. Angaben ohne Gewähr.
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Kostenfrei · unverbindlich · Vollgeschoss-Check Bayern
Was ist ein Vollgeschoss?
„Vollgeschoss“ ist vor allem im Bebauungsplan (z. B. „II Vollgeschosse“) relevant. Dachgeschoss: mind. 2/3 der Grundfläche (Außenmaßen) mit mind. 2,30 m lichter Höhe. Keller/UG: Zuerst Art. 2 Abs. 7 BayBO – oberirdisch, wenn Deckenoberkante im Mittel > 1,40 m; dann gilt dieselbe Vollgeschoss-Regel (Art. 83 Abs. 6): mind. 2,30 m lichte Höhe. Maßgeblich: Bebauungsplan, BauNVO § 20, Behörde.
Warum ist die Vollgeschoss-Einstufung wichtig?
Vollgeschosse zählen z. B. für die GFZ (Geschossflächenzahl) im Bebauungsplan. Ob ein Dachgeschoss oder Keller als Vollgeschoss gilt, beeinflusst die zulässige Nutzfläche und damit oft die Bauplanung.
Gilt der Vollgeschoss-Check nur in Bayern?
Ja. Das Tool ist auf Bayern ausgerichtet (BayBO Art. 2 Abs. 7 für die Einordnung „oberirdisch“ vs. „Kellergeschoss“). In anderen Bundesländern gelten andere Regeln; zudem hängt die Vollgeschoss-Zählung in der Praxis am jeweiligen Bebauungsplan.
Ist der Vollgeschoss-Check verbindlich?
Nein. Das Tool gibt eine erste Orientierung. Verbindlich entscheiden Behörde und Ihr Planer.
Über den Autor
Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).
Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen sowie die zuständigen Behörden.
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