HOAI-Rechner
Honorar einordnen
Einordnung von Architekten- und Ingenieurhonoraren nach HOAI 2013 und HOAI 2021. Sie wählen Honorarzone und geben anrechenbare Kosten sowie Leistungsphasen ein – unterstützt werden Objektplanung Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung. Ergebnis: Orientierungswerte, Kostenverteilung, Honorareinordnung (Basis–Oberer Satz). Zuschläge, Nebenkosten. Export als PDF, Excel (XLSX), CSV und Druck. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Zur Vertiefung: HOAI-Grundlagen, Architektenkosten, Leistungsphasen.
Unverbindliche Orientierung – ersetzt keine Honorarberatung. Berechnung nach HOAI-Tabellen; im Einzelfall können Abweichungen entstehen. Nicht als alleinige Grundlage für Vertragsentscheidungen geeignet.
Weitere rechtliche Hinweise finden Sie unten in der Autorenbox und im Impressum.
Häufige Fragen zum HOAI-Rechner
Welche HOAI-Versionen werden unterstützt?
Der kostenlose HOAI-Rechner unterstützt HOAI 2021 und HOAI 2013 für die Honorarberechnung. Welche HOAI-Fassung gilt, richtet sich in der Regel nach dem Zeitpunkt, zu dem die Planungsleistungen beauftragt wurden. Der HOAI-Rechner ermöglicht die Berechnung von Architektenhonoraren nach beiden Fassungen.
Wie verlässlich ist dieser HOAI-Rechner?
Die Honorarberechnung basiert auf den offiziellen HOAI-Tabellen der jeweiligen Fassung (HOAI 2013, HOAI 2021). Die Tabellenwerte orientieren sich an den offiziellen Veröffentlichungen (u. a. buzer.de, gesetze-im-internet.de). Die Berechnung erfolgt regelkonform mit linearer Interpolation zwischen den Honorartafeln.
Der kostenlose HOAI-Rechner dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine individuelle Honorarvereinbarung.
Welche Leistungsbilder kann ich berechnen?
Der HOAI-Rechner unterstützt Objektplanung Gebäude, Objektplanung Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung (TGA). Für jedes Leistungsbild gelten die passenden HOAI-Tabellen; Leistungsphasen, Honorarzone und Zuschläge können separat gewählt werden.
Wie genau ist die Honorarberechnung?
Der HOAI-Rechner verwendet die offiziellen HOAI-Tabellen mit linearer Interpolation zwischen Kostenspannen. Die Honorarberechnung entspricht den offiziellen Honorartafeln der jeweiligen HOAI-Fassung (HOAI 2021, HOAI 2013).
Seit 2021 sind Honorare frei vereinbar; die HOAI-Tabellen dienen weiterhin als Orientierungswerte.
Was sind Honorarzonen?
Die Honorarzone richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe. Zone I (85%) für sehr einfache, Zone II (92%) für geringe, Zone III (100%) für normale Aufgaben, Zone IV (108%) für anspruchsvolle und Zone V (115%) für außergewöhnliche Aufgaben (HOAI-Orientierungswerte).
Kann ich Zuschläge und Besondere Leistungen einrechnen?
Ja, der kostenlose HOAI-Rechner ermöglicht die Eingabe von Zuschlägen (z.B. Umbauzuschlag), Besonderen Leistungen und Nebenkosten für die Honorarberechnung. Diese werden zusätzlich zum Basis-Honorar nach HOAI berechnet.
Ist der HOAI-Rechner kostenlos?
Ja, der HOAI-Rechner ist vollständig kostenlos und ohne Registrierung oder Anmeldung nutzbar. Alle Funktionen zur Honorarberechnung nach HOAI stehen sofort zur Verfügung. Die Berechnung von Architektenhonoraren ist kostenfrei.
Kann ich die Berechnung exportieren oder drucken?
Ja, Sie können Ihre Honorarberechnung auf verschiedene Weise weiterverwenden: als PDF speichern, als Excel- oder CSV-Datei exportieren oder direkt drucken. Alle Export-Funktionen sind ohne Anmeldung verfügbar.
Woher stammen die Tabellenwerte des HOAI-Rechners?
Die Tabellenwerte orientieren sich an den offiziellen Veröffentlichungen zur HOAI (u. a. buzer.de, gesetze-im-internet.de).
HOAI 2013 oder 2021 – welche Fassung gilt?
Welche HOAI-Fassung gilt, richtet sich in der Regel nach dem Zeitpunkt, zu dem die Planungsleistungen beauftragt wurden.
Für Verträge ab 2021 gilt die HOAI 2021 (Honorare frei vereinbar; Tabellen als Orientierung). Für ältere Verträge wird häufig mit der HOAI 2013 gearbeitet (Tabellen als Orientierung; die rechtliche Einordnung hängt vom Einzelfall ab). Der Rechner unterstützt beide Fassungen.
Gilt die HOAI auch ohne schriftlichen Architektenvertrag?
Ja, die HOAI gilt auch bei formlosen Verträgen (mündlich, per E-Mail, konkludent). Entscheidend ist der Zeitpunkt der Beauftragung bzw. des Vertragsschlusses, nicht die Form des Vertrags. Auch bei stufenweisen Beauftragungen oder Nachträgen kann die HOAI Anwendung finden. Maßgeblich ist, wann eine vergütungspflichtige Leistung vereinbart wurde.
HOAI Honorarberechnung
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Über den Autor
Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).
Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen sowie die zuständigen Behörden.
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