GRZ/GFZ-Rechner

Berechnen Sie aus Grundstücksfläche und den Werten aus dem Bebauungsplan die zulässige Grundfläche (GRZ) und zulässige Geschossfläche (GFZ). Sie geben Grundstücksfläche in m² sowie GRZ und GFZ aus dem B-Plan ein; optional können Sie geplante Flächen prüfen. Orientierung für Bauherren und Planer – keine verbindliche Prüfung.
Zur Vertiefung: Flächen-Begriffe, Bebauungsplan, Vollgeschoss, Vollgeschoss-Check.

01 Grundstück & Bebauungsplan

02 Ihr Vorhaben

VollgeschossIm Bebauungsplan und für die GFZ zählen nur Geschosse, die als Vollgeschoss gelten (z. B. „II Vollgeschosse“). Ob Dachgeschoss oder Keller mitzählen, regelt in Bayern die Bauordnung (BayBO Art. 2 Abs. 7). Zur Einordnung: Vollgeschoss-Check Bayern.

Auswertung

Zul. Grundfläche
Zul. Geschossfläche

Nur Orientierung. Maßgeblich: Bebauungsplan und behördliche Prüfung.

Beispiele

Typisch im B-Plan: GRZ 0,2–0,4, GFZ 0,4–0,8.

  • 600 m², GRZ 0,3, GFZ 0,6 → 180 m² zul. Grundfläche, 360 m² zul. Geschossfläche (z. B. 2 Vollgeschosse à 180 m²).
  • 400 m², GRZ 0,4, GFZ 0,8 → 160 m² / 320 m².

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Kostenfrei · unverbindlich · GRZ/GFZ-Check

Häufige Fragen zum GRZ/GFZ-Rechner

Was ist die GRZ (Grundflächenzahl)?

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil der Grundstücksfläche maximal überbaut werden darf. Sie steht im Bebauungsplan (z. B. 0,3 = 30 %). Zulässige Grundfläche = Grundstücksfläche × GRZ.

Was ist die GFZ (Geschossflächenzahl)?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) begrenzt die Summe aller Vollgeschoss-Grundflächen. Sie steht im Bebauungsplan (z. B. 0,6 = 60 %). Zulässige Geschossfläche = Grundstücksfläche × GFZ.

Wo finde ich GRZ und GFZ?

GRZ und GFZ stehen im rechtskräftigen Bebauungsplan Ihrer Gemeinde, in der Regel in den Festsetzungen („GRZ: 0,3“, „GFZ: 0,6“). Auskunft gibt die zuständige Bauverwaltung oder das Bauamt.

Wie verlässlich ist dieser Rechner?

Die Berechnung folgt der üblichen Formel (Fläche × Faktor). Verbindlich sind Bebauungsplan und Behörde. Weitere rechtliche Hinweise finden Sie unten in der Autorenbox.

Was bedeutet „zulässige Grundfläche“ bzw. „zulässige Geschossfläche“?

Zulässige Grundfläche ist der maximal bebaubare Anteil der Grundstücksfläche (GRZ). Zulässige Geschossfläche ist die maximal erlaubte Summe der Grundflächen aller Vollgeschosse (GFZ). Beide Werte ergeben sich aus dem Bebauungsplan.

Ist der GRZ/GFZ-Rechner kostenlos?

Ja, der GRZ/GFZ-Rechner ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Alle Funktionen stehen sofort zur Verfügung.

Wie berechne ich GRZ und GFZ?

Zulässige Grundfläche berechnen: Grundstücksfläche in m² × GRZ-Faktor. Zulässige Geschossfläche berechnen: Grundstücksfläche in m² × GFZ-Faktor. GRZ und GFZ stehen im Bebauungsplan (z. B. GRZ 0,3 und GFZ 0,6).

Was ist ein typisches GRZ-GFZ-Beispiel?

Typisches Beispiel: Grundstück 600 m², Bebauungsplan GRZ 0,3 und GFZ 0,6. Zulässige Grundfläche = 600 × 0,3 = 180 m². Zulässige Geschossfläche = 600 × 0,6 = 360 m² (z. B. 2 Vollgeschosse à 180 m²).

Wo stehen GRZ und GFZ im Bebauungsplan?

GRZ und GFZ stehen im rechtskräftigen Bebauungsplan (B-Plan) Ihrer Gemeinde in den Festsetzungen, oft als „GRZ: 0,3“ und „GFZ: 0,6“. Auskunft gibt die Bauverwaltung oder das Bauamt.

Kann ich die zulässige Geschossfläche ohne GRZ berechnen?

Ja. Die zulässige Geschossfläche berechnen Sie mit GFZ: Grundstücksfläche × GFZ. Die GRZ begrenzt nur die überbaute Grundfläche; die GFZ begrenzt die Summe der Vollgeschossflächen. Beide Werte stehen im Bebauungsplan.

Über den Autor

Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen sowie die zuständigen Behörden.

Bei Fragen zum eigenen Vorhaben biete ich ein kostenfreies Erstgespräch an. → Kontakt aufnehmen

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