Genehmigungs-Check Bayern

Baugenehmigung nötig? In 5 kurzen Fragen ordnen Sie ein, ob für Ihr Bauvorhaben in Bayern voraussichtlich eine Baugenehmigung erforderlich ist oder ob verfahrensfrei (z. B. Art. 57 BayBO) möglich sein könnte. Sie beantworten Vorhabenart, Lage (Innen-/Außenbereich), Abstände, Größe und Besonderheiten – der Check gibt eine erste Orientierung für Bauherren, keine verbindliche Rechtsauskunft. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Zur Vertiefung: Baugenehmigung, Genehmigungsfrei, Abstandsflächen-Rechner.

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Kostenfrei · unverbindlich · Genehmigungs-Check

Brauche ich in Bayern immer eine Baugenehmigung?

Nicht immer. Entscheidend sind Vorhabenart, Lage (Innen-/Außenbereich), Bebauungsplan und örtliche Satzungen. Der Check zeigt, ob eine Genehmigung wahrscheinlich ist oder ob ein verfahrensfreies Vorgehen in Betracht kommt.

Ist ein Bauantrag in Bayern immer nötig?

Nicht immer. Bei verfahrensfreien Vorhaben entfällt der Bauantrag, die Vorschriften gelten aber weiter. Der Check hilft, die Genehmigungspflicht vorab einzuordnen.

Was bedeutet Bauen im Außenbereich?

Außenbereich bedeutet: außerhalb zusammenhängender Ortschaften. Dort gelten strengere Regeln, Neubau ist oft nur ausnahmsweise möglich.

Was bedeutet „verfahrensfrei“?

„Verfahrensfrei“ bedeutet: kein Bauantrag, aber volle Verantwortung beim Bauherrn. Abstandsflächen, Bebauungsplan und weitere Vorgaben müssen trotzdem eingehalten werden – oft ohne behördliche Vorabprüfung.

Wo finde ich den Bebauungsplan?

Bebauungspläne erhalten Sie bei der Gemeinde, im Bauamt oder online im kommunalen Geoportal. Wichtig: Nicht jeder Plan ist eindeutig – Ausnahmen und Befreiungen sind häufig der entscheidende Punkt.

Was tun, wenn ich unsicher bin?

Wenn Unsicherheit bleibt, ist eine kurze fachliche Prüfung sinnvoll. Häufig reichen Lageplan, Fotos und eine einfache Skizze, um Genehmigungsfähigkeit und Risiken realistisch einzuschätzen.

Über den Autor

Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen sowie die zuständigen Behörden.

Bei Fragen zum eigenen Vorhaben biete ich ein kostenfreies Erstgespräch an. → Kontakt aufnehmen

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