Abstandsflächen-Rechner

Prüfen Sie in Bayern den Mindestabstand zur Grenze nach Art. 6 BayBO: Sie wählen den Faktor (0,4 H Standard oder 1,0 H Großstadt, ggf. 16-m-Privileg) und geben Bemessungshöhe H (Wandhöhe, Dachform) sowie geplanten Grenzabstand ein. Der Rechner zeigt, ob die Eingaben voraussichtlich im Regelfall liegen – Orientierung, keine verbindliche Prüfung.
Zur Vertiefung: Abstandsflächen, Baugenehmigung, Genehmigungs-Check Bayern.

01 Lage & Faktor

Regelfall für Gemeinden unter 250.000 Einwohnern.

02 Maße & Dachform

Warum wichtig?BayBO Art. 6 bewertet Traufseite und Giebelseite unterschiedlich. Traufe = Wand mit Dachfirst quer zur Grenze; Giebel = Dreieck zur Grenze. Die Anrechnung der Dachhöhe (1/3 oder voll) hängt davon ab.
Von wo bis wo messen?BayBO Art. 6 Abs. 4: Wandhöhe ist das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut (Traufe) bzw. bis First (Giebel). Maß an der Außenwand zur Grenze.
m
Welche Dachform?Beispiele: Pultdach, Satteldach, Walmdach. Die Neigung bestimmt den Anteil der Dachhöhe für H (je nach Fall 0, 1/3 oder voll). BayBO Art. 6 Abs. 4 bzw. Abs. 5a.
°
Was wird gemessen?Vertikale Höhe von Oberkante Decke (bzw. Kehlbalken) bis First. Relevant für die Bemessungshöhe H (Drittel-Regel). Art. 6 Abs. 4 BayBO.
m

03 Planung

Wie messen?Von der Außenkante des Gebäudes (Wand oder Traufe) bis zur Grundstücksgrenze – senkrecht zur Grenze.
m

Status

Standard (0,4 H)
IM RAHMEN (EINGABE)
Mindestabstand
3,00 m
Soll (Gesetz) 3,00 m
Ist (Planung) 3,00 m
Rechn. H: 6,00 m

Beispiele: Abstandsflächen berechnen

Im Regelfall gilt 0,4 H, mindestens 3 m (Art. 6 Abs. 5 BayBO). In Großstädten (> 250.000 Einw.) kann nach Art. 6 Abs. 5a BayBO 1,0 H gelten (unter Voraussetzungen); in diesen Fällen kann für bis zu zwei Außenwände (≤ 16 m) 0,5 H genügen. Zwei Rechenbeispiele:

  • Beispiel 1 (Standard): Wandhöhe 6 m, Flachdach → H = 6 m. Faktor 0,4 H → rechnerischer Mindestabstand 2,4 m, mindestens 3 m (Regelfall) → 3,00 m. Geplanter Abstand 3,50 m → voraussichtlich im Regelfall.
  • Beispiel 2 (Großstadt): Wandhöhe 7 m, geneigtes Dach 3 m (Neigung 50°), Faktor 1,0 H → H = 7 + 1 = 8 m (Drittel Dachhöhe). Rechnerischer Mindestabstand 8,00 m. Geplanter Abstand 8,50 m → voraussichtlich im Regelfall.

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Kostenfrei · unverbindlich · Abstandsflächen-Check

Häufige Fragen zum Abstandsflächenrechner

Was sind Abstandsflächen?

Abstandsflächen sind die Flächen zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze. Sie dienen dem Nachbarschutz, Belichtung und Brandschutz. In Bayern regelt Art. 6 BayBO die Bemessung (Wandhöhe H, Faktor je nach Gemeindegröße).

Wie wird der Mindestabstand berechnet?

Mindestabstand = Bemessungshöhe H × Faktor. H setzt sich aus Wandhöhe und ggf. anteiliger Dachhöhe zusammen (Art. 6 Abs. 4 BayBO). Der Faktor ist z. B. 0,4 H (Standard), 1,0 H (Großstadt) oder ein in der Satzung festgesetzter Wert. Es gilt mindestens 3 m.

Was bedeutet „Standard“ bzw. „0,4 H“?

Standard gilt für Gemeinden mit bis zu 250.000 Einwohnern (Art. 6 Abs. 5 BayBO). Der Abstand beträgt mindestens 0,4 × Bemessungshöhe H, mindestens jedoch 3 m.

Was gilt in Großstädten über 250.000 Einwohner?

In Gemeinden mit mehr als 250.000 Einwohnern kann nach Art. 6 Abs. 5a BayBO 1,0 H gelten – das ist an Voraussetzungen geknüpft (u. a. Gebietstyp und Prägung der Umgebung). In diesen Fällen kann das 16‑m‑Privileg greifen: Vor bis zu zwei Außenwänden (je ≤ 16 m) genügen dann 0,5 H, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwänden 1,0 H einhält.

Wo finde ich den Faktor für mein Grundstück?

Der Faktor steht in der Abstandsflächensatzung der Gemeinde oder im Bebauungsplan. Auskunft gibt die zuständige Bauverwaltung oder das Bauamt.

Ist der Abstandsflächenrechner kostenlos?

Ja, der Abstandsflächen-Rechner ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Alle Funktionen stehen sofort zur Verfügung.

Wie verlässlich ist dieser Rechner?

Die Berechnung folgt Art. 6 BayBO. Verbindlich sind Behörde und örtliche Satzung. Weitere rechtliche Hinweise finden Sie unten in der Autorenbox.

Gelten für Garagen und Nebengebäude andere Regeln?

Ja. Für Nebengebäude, Garagen und bestimmte Bauteile gelten Sonderregeln (z. B. reduzierte Abstände oder Außer-Betracht-Stellungen). Details stehen in Art. 6 BayBO und der örtlichen Satzung.

Über den Autor

Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen sowie die zuständigen Behörden.

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