Abstandsflächen berechnen Bayern – Gemeinden bis 250.000 Einwohner (Art. 6 Abs. 5 BayBO)

Infografik zur Orientierung.

Abstandsflächen Bayern bis 250.000 EW (Art. 6 Abs. 5 BayBO): 0,4 H / 0,2 H, mind. 3 m

Abstandsflächen Bayern bis 250.000 EW (Art. 6 Abs. 5 BayBO): 0,4 H, mind. 3 m, Traufe und Giebel – Orientierung für Bauantrag in Gemeinden unter 250.000 Einwohner. Zur Einordnung: siehe verlinkten Artikel.

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