Rechtliche Einordnung

Rechtliche Einordnung bedeutet, baurechtliche Anforderungen, Rechtsquellen und Spielräume früh zu klären. Die folgenden Artikel helfen dabei, welche rechtlichen Rahmenbedingungen Ihre Planung prägen und welche Fragen zuerst geklärt werden sollten.

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Über den Autor

Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen sowie die zuständigen Behörden.

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