Rechtliche Einordnung Rechtsquellen und Spielräume
Rechtliche Einordnung bedeutet, baurechtliche Anforderungen, Rechtsquellen und Spielräume früh zu klären. Die folgenden Artikel helfen dabei, welche rechtlichen Rahmenbedingungen Ihre Planung prägen und welche Fragen zuerst geklärt werden sollten.
Artikel in dieser Kategorie
- § 34 BauGB – Wie prüft das Bauamt? Einfügung in die Umgebung
- Abstandsflächen – Berechnung, Straße, Bestand und Abstandsflächenübernahme in Bayern
- Abweichung, Ausnahme, Befreiung (Bayern) – Unterschiede und wann das Bauamt mitgeht
- Bauantrag einreichen – Ablauf, Unterlagen, Fristen und was Sie beachten sollten
- Baugenehmigung – wann sie nötig ist und wie das Verfahren läuft
- Bauvoranfrage / Bauvorbescheid in Bayern – Kosten, Dauer, Unterlagen, Ablauf
- Bauvorlageberechtigung – wer den Bauantrag unterschreiben darf
- Bebauungsplan – Festsetzungen verstehen und Spielräume nutzen
- Bestandsschutz – wann er gilt, wann er endet und was Umbau auslöst
- BGF – Bruttogeschossfläche nach DIN 277 erklärt
- DIN 277 – Flächen richtig benennen und rechnen
- Flächenbegriffe im Baurecht – Übersicht
- Gebäudeklassen – Einordnung nach BayBO und praktische Folgen
- Genehmigungsfähigkeit – vorab prüfen, Risiken vermeiden
- Genehmigungsfrei – wann kein Bauantrag nötig ist und was trotzdem gilt
- Genehmigungsplanung – Ablauf, Unterlagen und Behördenprüfung
- GFZ – Geschossflächenzahl berechnen und einordnen
- GRZ – Grundflächenzahl berechnen und einordnen
- Nachbarschaftsrecht beim Bauen – Einwände, Rechte und Konfliktvermeidung
- NGF – Nettogeschossfläche verständlich erklärt
- Stellplatzsatzung & Stellplatzablöse in Bayern – was gilt, und warum es je Kommune kippen kann
- Stellplatzverordnung – Anforderungen, Nachweis und Ablöse in Bayern
- Vollgeschoss – Definition, Dachgeschoss und Keller/UG (Bayern)
- Wohnfläche berechnen – Regeln nach WoFlV verständlich erklärt
Über den Autor
Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).
Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen sowie die zuständigen Behörden.
Bei Fragen zum eigenen Vorhaben biete ich ein kostenfreies Erstgespräch an. → Kontakt aufnehmen