Dieses Architektur-Glossar bietet einen Überblick über zentrale Begriffe aus Architektur und Bauwesen – kurz und verständlich erklärt. Suche und Filter helfen dabei, schnell den passenden Begriff zu finden. Das Glossar dient der fachlichen Orientierung für Bauherren in Planung, Genehmigung und Kosten.
Die Begriffe ersetzen keine individuelle Prüfung. Für vertiefende Zusammenhänge verweisen die Einträge auf passende Fachartikel. Maßgeblich für konkrete Entscheidungen sind die jeweils geltenden Gesetze und Auskünfte der zuständigen Behörden.
A
Abstandsflächen
Mindestabstände zur Grundstücksgrenze; zentral für die Genehmigungsfähigkeit.
Die Abstände ergeben sich aus der Wandhöhe der jeweiligen Außenwand (Art. 6 BayBO) und werden von der Bauordnung vorgegeben. Ohne Einhaltung ist das Vorhaben in der Regel nicht genehmigungsfähig.
Quelle: BayBO Art. 6.
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Abstandsflächenrecht
Rechtliche Regelungen zu Mindestabständen von Gebäuden zur Grundstücksgrenze; Teil des Bauordnungsrechts.
Wird von den Landesbauordnungen konkret ausgestaltet. Für Bauherren wichtig: Abweichungen sind nur in engen Grenzen möglich.
Quelle: BayBO Art. 6.
Abstandsflächen
Abnahme
Formelle Bestätigung, dass die Leistung vertragsgerecht erbracht ist; Startpunkt der Gewährleistung und Verjährungsfrist (§ 634a BGB).
Erfolgt oft schriftlich im Abnahmeprotokoll. Ohne Abnahme können Mängelansprüche anders behandelt werden als nach Abnahme.
Quelle: BGB (Werkvertragsrecht).
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Gewährleistung
Haftung für Mängel innerhalb gesetzlicher Fristen nach Abnahme. Bei Bauwerken in der Regel 5 Jahre (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Fristen und Rechte (z. B. Nachbesserung, Minderung) sind im BGB geregelt. Bauherren sollten Mängel zeitnah rügen und dokumentieren.
Quelle: BGB (Werkvertragsrecht).
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Abnahmeprotokoll
Schriftliche Dokumentation der Abnahme mit festgestellten Mängeln und deren Behandlung.
Dient als Nachweis für Abnahmedatum und vereinbarte Mängel. Empfohlen für Bauherr und Unternehmer, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Quelle: BGB (Werkvertragsrecht).
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Abschlagszahlung
Teilzahlung während der Bauausführung nach erbrachter Leistung.
Wird im Bauvertrag oder in der Vergabe vereinbart. Typischerweise werden Abschlagszahlungen nach Baufortschritt oder Zeiträumen fällig.
Quelle: BGB, VOB/B.
Aufstockung
Erweiterung eines Gebäudes durch Aufsetzen zusätzlicher Geschosse.
Erfordert i. d. R. Baugenehmigung; Statik und Brandschutz müssen angepasst werden. Bestehende Abstandsflächen und Traufhöhe im B-Plan beachten.
Quelle: BayBO (Änderung baulicher Anlagen).
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Ausnahmeverfahren
Genehmigung einer sonst unzulässigen Nutzung oder Abweichung unter engen Voraussetzungen; im Bauplanungsrecht geregelt.
Antrag bei der Gemeinde; Voraussetzungen und Ablauf im BauGB. Ausnahme (§ 31 Abs. 1): im B-Plan ausdrücklich vorgesehen. Nicht mit Befreiung (§ 31 Abs. 2) verwechseln.
Quelle: BauGB § 31 (Abs. 1 Ausnahmen).
Bebauungsplan
Anschluss (Hausanschluss)
Übergabepunkt der Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Abwasser, Telekommunikation).
Liegt in der Regel an der Grundstücksgrenze. Planung und Kosten sollten früh mit Versorgern und Architekt geklärt werden.
Quelle: Praxisbegriff.
Erschließung und Anschlüsse
Anrechenbare Baukosten
Kostenbasis für die Honorarbemessung nach HOAI (ohne Grundstück).
Umfasst u. a. Baukonstruktion und Technik; Grundstück und Erschließung zählen nicht. Wird für die Honorarberechnung herangezogen.
Quelle: HOAI (Gesetzestext, aktuelle Fassung).
HOAI
Anschlusskosten
Kosten für die Herstellung von Hausanschlüssen (Wasser, Strom, Abwasser).
Höhe hängt von Lage und Versorgern ab; oft in der Kostenplanung als Pauschale oder nach Angeboten kalkuliert.
Quelle: Kommunale Satzungen, Praxisbegriff.
Erschließung & Anschlüsse
Aufzugsschacht
Vertikaler Schacht für Aufzugsanlagen als Teil der Gebäudestruktur.
Bei barrierefreiem Bauen und mehrgeschossigen Gebäuden oft erforderlich. Brandschutz und Rettungswege sind zu beachten.
Quelle: DIN 18040, Praxisbegriff.
Barrierefrei bauen
Anbau
Erweiterung eines bestehenden Gebäudes durch zusätzlichen Baukörper.
Kann genehmigungspflichtig sein; Anschluss an Bestand und Statik müssen geplant werden. Oft Teil von Sanierung oder Umbau.
Quelle: Praxisbegriff.
Bauen Bestand
Ansichten
Außenansichten des Gebäudes als Teil der Bauvorlagen.
Typischerweise Nord-, Ost-, Süd- und Westansicht. Erforderlich für den Bauantrag und die Genehmigungsplanung.
Quelle: Bauvorlagenverordnung (BayBauVorlV).
Genehmigungsplanung
Ausbau
Ausbaugewerke nach dem Rohbau, z. B. Oberflächen, Ausbau und TGA.
Wird in Leistungsverzeichnissen und Kostenplanung oft als eigener Kostenblock ausgewiesen. Zeitlich nach Rohbau und vor Fertigstellung.
Quelle: Praxisbegriff.
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Aussteifung
Stabilisierung des Tragwerks gegen horizontale Lasten wie Wind.
Erfolgt z. B. durch Aussteifungsscheiben, Kerne oder Verbände. Objekt der Statik und damit des Fachplaners Tragwerk.
Quelle: DIN EN 1990 (Eurocode 0).
Fachplaner
Außenanlagen
Kosten für Außenbereiche wie Wege, Pflaster, Grünflächen und Einfriedungen.
In der Kostenplanung nach DIN 276 oft getrennt vom Bauwerk. Relevant für Gesamtbudget und Finanzierung.
Quelle: DIN 276.
Kostenbasis
Außenputz
Schutz- und Gestaltungsschicht auf Außenwänden.
Muss witterungsbeständig und schlagregensicher sein. Art und Dicke beeinflussen auch den Wärmeschutz.
Quelle: DIN 18550, Praxisbegriff.
Attika
Aufkantung über der Dachkante, meist bei Flachdächern.
Dient dem Wetterschutz und der optischen Abgrenzung. Kann im Bebauungsplan oder für Gestaltung vorgegeben sein.
Quelle: Praxisbegriff.
Architektenvertrag
Vertragliche Grundlage für Architektenleistungen, Honorar und Pflichten.
Leistungsumfang und Haftung im Architektenvertrag klar regeln; bei der Formulierung unterstützen Architekt oder Rechtsberatung.
Quelle: BGB, HOAI (Gesetzestext, aktuelle Fassung).
Bauvertrag und Architektenvertrag
Ausschreibungsunterlagen
Unterlagen für die Ausschreibung: Leistungsverzeichnis, Pläne, Beschreibungen.
Müssen einheitlich und vergleichbar sein, damit Angebote sauber geprüft werden können. Architekt oder Bauleiter stellt sie zusammen.
Quelle: VOB/A, soweit anwendbar.
Ausschreibung & Vergabe
Außenwand
Bauteil der Gebäudehülle; relevant für Wärmeschutz und Abstandsflächen.
U-Wert und Wärmebrücken nach GEG/DIN 4108; Abstandsflächen nach Landesbauordnung. Dämmung und Fensteranteil bestimmen Energiebilanz.
Quelle: GEG-Gesetzestext, DIN 4108.
Abstandsfläche
Ausschreibung
Leistungsbeschreibung, damit Angebote vergleichbar werden und die Vergabe sauber erfolgt.
Kann als Einheitspreis- oder Pauschalausschreibung erfolgen. Bei öffentlichen Auftraggebern gelten besondere Vergaberegeln.
Quelle: VOB/A (öffentliche Vergabe), soweit anwendbar.
Ausschreibung und Vergabe
Ausführungsplanung
Detaillierte Planung als Grundlage für die Bauausführung und Ausschreibung.
Entspricht der Leistungsphase 5 der HOAI. Liefert die Unterlagen für die Vergabe und die Ausführung auf der Baustelle.
Quelle: HOAI (Gesetzestext, aktuelle Fassung) (LPH 5).
Ausführungsplanung
B
Bauantrag
Formeller Antrag bei der Behörde, der auf der Genehmigungsplanung basiert.
Wird von einem Bauvorlageberechtigten (z. B. Architekt) eingereicht. Ohne genehmigten Bauantrag darf nicht mit dem Bau begonnen werden.
Quelle: BayBO und BayBauVorlV.
Baugenehmigung
Bauantragsunterlagen
Alle Unterlagen, die dem Bauantrag beigefügt werden müssen (Pläne, Nachweise, Beschreibungen).
Art und Umfang legt die Bauvorlagenverordnung (z. B. BayBauVorlV) fest. Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren.
Quelle: BayBauVorlV, jeweilige Landesbauordnung.
Genehmigungsplanung
Bauantragsverfahren
Behördliches Verfahren von Antragstellung bis zur Genehmigung oder Ablehnung.
Läuft bei der zuständigen Baubehörde; Fristen und Beteiligte sind in der Bauordnung geregelt. Bei Ablehnung besteht Rechtsmittel.
Quelle: BayBO, BayBauVorlV.
Bauantragsverfahren
Bauausführung
Umsetzung des Bauvorhabens auf der Baustelle; die eigentliche Bauphase nach Planung und Vergabe.
Wird von den beauftragten Gewerken ausgeführt; Architekt/Bauleiter überwacht in LPH 8. Qualität, Termine und Kosten müssen laufend gesteuert werden.
Quelle: HOAI (LPH 8), Praxisbegriff.
Bauleitung
Baubehörde
Öffentliche Stelle, die Bauanträge prüft und Genehmigungen erteilt (z. B. Landratsamt, Stadtbauamt).
Zuständigkeit und Ansprechpartner hängen vom Standort und der Art des Vorhabens ab. Bauherren wenden sich für Anträge und Fragen an die örtliche Behörde.
Quelle: BayBO, BauGB.
Baugenehmigung
Bauwerksabdichtung
Abdichtung gegen Bodenfeuchte und Wasser im erdberührten Bereich.
Art und Aufbau richten sich nach Grundwasserstand und Nutzung (z. B. Keller). Baugrundgutachten liefert die Planungsgrundlage.
Quelle: DIN 18533.
Baugrundgutachten
Bauphysik
Wärme, Feuchte, Schall und Licht im Gebäudeverhalten.
Relevant für Energieeffizienz (GEG), Komfort und Nachweis. Fachplaner und Architekt arbeiten dabei zusammen.
Quelle: GEG, DIN 4108, DIN 4109.
Technik & Energie
Balkonplatte
Auskragende Platte eines Balkons; statisch und bauphysikalisch relevant.
Muss wärmetechnisch vom Innenraum getrennt werden (Wärmebrücke). Statik und Absturzsicherung sind zu planen.
Quelle: DIN EN 1992 (Eurocode 2), Praxisbegriff.
Brüstungshöhe
Höhe einer Brüstung, z. B. bei Fenstern und Balkonen.
Für Absturzsicherung und Barrierefreiheit gibt es Mindestanforderungen. In Landesbauordnung und DIN 18065 geregelt.
Quelle: BayBO, DIN 18065.
Barrierefreiheit
Betonstahl
Stahl zur Bewehrung von Betonbauteilen.
Wird in Beton eingelegt, um Zugkräfte aufzunehmen. Qualität und Verlegung sind für die Tragfähigkeit entscheidend.
Quelle: DIN 488.
Bauträger
Unternehmen, das Grundstück und Gebäude aus einer Hand anbietet.
Alternative zum klassischen Weg mit eigenem Grundstück und Architekt. Verträge unterliegen der Bauträgerverordnung; Bauherren sollten Angebote vergleichen.
Quelle: Praxisbegriff.
Architekt oder Bauträger
Bauträgerverordnung
Bundesverordnung mit Informations- und Vertragspflichten bei Kauf von Bauträgerobjekten.
Schützt Kaufinteressenten durch Pflichtangaben und Widerrufsrechte. Bei Bauträgerverträgen unbedingt beachten.
Quelle: MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung), soweit einschlägig.
Bauvertrag
Vertrag zwischen Bauherr und ausführendem Unternehmen über die Bauleistung; zu unterscheiden vom Architektenvertrag.
Regelt Leistung, Preis, Fristen und Gewährleistung. Oft wird VOB/B einbezogen. Architekt kann bei Vertragsprüfung und Vergabe unterstützen.
Quelle: BGB (Werkvertrag), VOB/B.
Bauvertrag & Architektenvertrag
Baugebiet
Gebietskategorie im Bebauungsplan (z. B. Wohn‑, Misch‑, Gewerbegebiet).
Bestimmt, welche Nutzungen zulässig sind und welche Anforderungen gelten. Vor Grundstückskauf prüfen, ob das geplante Vorhaben zum Gebiet passt.
Quelle: BauNVO.
Mehr zu Bebauungsplänen
Baugrenze
Linie im Bebauungsplan, die nicht überschritten werden darf.
Im Unterschied zur Baulinie darf innerhalb der Baugrenze gebaut werden; die Bebauung muss nur innerhalb der Grenze bleiben.
Quelle: BauNVO.
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Baulinie
Vorgabe, dass die Gebäudefassade exakt auf der Linie liegen muss.
Stärkere Festsetzung als die Baugrenze: Das Gebäude muss mit der Fassade auf der Linie liegen, nicht nur dahinter bleiben.
Quelle: BauNVO.
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Bauleitplanung
Städtebauliche Planung aus Flächennutzungsplan und Bebauungsplan.
Kommunen setzen sie im Rahmen des BauGB um. Für Bauherren ist vor allem der Bebauungsplan vor Ort relevant.
Quelle: BauGB.
BauNVO
Baunutzungsverordnung, regelt Baugebiete und zulässige Nutzungen.
Bundesrecht; definiert z. B. Wohngebiete, Mischgebiete und Gewerbegebiete sowie typische Festsetzungen im Bebauungsplan.
Quelle: BauNVO.
Baulast
Öffentlich‑rechtliche Verpflichtung auf einem Grundstück zugunsten eines Bauvorhabens.
Wird im Baulastenverzeichnis geführt. Kann z. B. Abstandsflächen oder Stellplätze betreffen und ist bei Grundstückskauf zu prüfen.
Quelle: Bauordnungsrecht der Länder (Praxisbegriff).
Bauordnungsrecht
Landesrechtliche Vorschriften zu Sicherheit, Abständen, Baugestaltung und Genehmigungsverfahren.
Jedes Bundesland hat eine eigene Bauordnung (z. B. BayBO). Sie ergänzt das Bauplanungsrecht und ist für jedes Vorhaben maßgeblich.
Quelle: Landesbauordnungen (z. B. BayBO).
Genehmigungsplanung
Bauplanungsrecht
Bundes- und Landesrecht zur Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) und Zulässigkeit von Vorhaben.
Regelt, was wo gebaut werden darf. Für Bauherren besonders: Bebauungsplan und Zulässigkeit im Außenbereich bzw. im planungsrechtlich gesicherten Bereich.
Quelle: BauGB, BauNVO.
Bebauungsplan
Bauvoranfrage
Vorabklärung zur Zulässigkeit eines Vorhabens vor dem Bauantrag.
Bindet die Behörde nicht, gibt aber Planungssicherheit; besonders sinnvoll bei Grenzfällen (Außenbereich, Abweichungen). Antwort oft innerhalb von zwei Monaten.
Quelle: Praxisbegriff.
Bauvoranfrage / Bauvorbescheid Bayern
Baugrund
Boden und Untergrund als Grundlage für Gründung und Tragfähigkeit.
Baugrundgutachten (DIN 4020) klärt Tragfähigkeit und Grundwasser; Grundlage für Gründungsart und Kosten. Bei Altlasten oder schwierigem Boden früh einplanen.
Quelle: DIN 4020, Praxisbegriff.
Mehr zu Baugrundgutachten
Baugrundgutachten
Untersuchung von Boden und Grundwasser als Basis für Gründung und Kosten.
Liefert die Grundlage für Gründungsart, Abdichtung und Kostenschätzung. Vor Grundstückskauf oder Planungsstart empfehlenswert.
Quelle: DIN 4020, Eurocode 7 (DIN EN 1997), DIN 1054.
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Baugenehmigungsverfahren
Behördliches Prüfverfahren, ob ein Vorhaben den Vorgaben entspricht; endet mit Genehmigung, Ablehnung oder Auflagen.
Läuft bei der zuständigen Baubehörde; Fristen und Beteiligte sind in der Bauordnung geregelt. Bei Ablehnung bestehen Rechtsmittel.
Quelle: BayBO, BauGB.
Baugenehmigung
Baufinanzierung
Finanzierung von Bau- und Nebenkosten inkl. Förderungen und Puffer.
Früh mit Bank oder Berater klären; KfW und BEG können Zuschüsse und günstige Kredite bringen. Puffer für Mehrkosten einplanen.
Quelle: BGB (Darlehen), KfW-Förderung.
Baufinanzierung und Förderungen
BEG
Bundesförderung für effiziente Gebäude (Neubau und Sanierung).
Anträge über BAFA; Zuschüsse und Kredite je nach Effizienzstufe. Vor Planungsfestlegung Förderbedingungen prüfen.
Quelle: BAFA.
Baufinanzierung & Förderungen
Baunebenkosten
Kosten neben dem Bauwerk, z. B. Gebühren, Gutachten, Versicherungen.
Werden oft unterschätzt; typischerweise 10–15 % der Bauwerkskosten. In der Kostenplanung nach DIN 276 getrennt ausweisen.
Quelle: DIN 276.
Baunebenkosten
Bauwerkskosten
Kosten für Baukonstruktion und technische Anlagen.
Kern der Kostenplanung nach DIN 276; bildet zusammen mit Baunebenkosten die Gesamtbaukosten. Basis für Honorarberechnung nach HOAI.
Quelle: DIN 276.
Bauwerkskosten
Bauleitung (Objektüberwachung)
Überwachung der Ausführung, Qualität, Kosten und Termine auf der Baustelle.
Entspricht HOAI LPH 8 (Objektüberwachung): Überwachung von Ausführung, Terminen und Kosten; Abstimmung mit Bauherr und Gewerken.
Quelle: HOAI (Gesetzestext, aktuelle Fassung) (LPH 8).
Bauleitung
Bauleiter
Person, die die Bauausführung vor Ort überwacht und Bauherr, Architekt und Gewerke koordiniert.
Führt Bauleitung vor Ort aus; oft Architekt oder Ingenieur. Koordiniert Gewerke, prüft Übereinstimmung mit Plänen und nimmt Teilleistungen ab.
Quelle: HOAI (LPH 8), Praxisbegriff.
Bauleitung
Bauvorlageberechtigung
Recht, Bauanträge einzureichen (Architekt/Bauingenieur).
In Bayern u. a. Architekten und Bauingenieure mit entsprechender Eintragung. Ohne Bauvorlageberechtigung kann kein Bauantrag eingereicht werden.
Quelle: BayBO Art. 61 – Bauvorlageberechtigung.
Vorlageberechtigung
Bauvorlagenverordnung (BayBauVorlV)
Regelt Inhalt und Form der Bauvorlagen für Bauanträge.
Listet z. B. erforderliche Pläne, Nachweise und Beschreibungen. Unvollständige Unterlagen verzögern das Genehmigungsverfahren.
Quelle: BayBauVorlV.
Bebauungsplan
Kommunale Satzung mit verbindlichen Festsetzungen zur Bebauung.
Legt u. a. GRZ, GFZ, Baugebiet und Baugrenzen fest. Vor Grundstückskauf einsehen; entscheidet, ob das geplante Vorhaben zulässig ist.
Quelle: BauGB, BauNVO.
B-Plan
Bebauungsplanänderung
Änderung eines Bebauungsplans durch das Planungsverfahren.
Läuft über die Gemeinde; Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung sind vorgeschrieben. Kann für ein konkretes Vorhaben angeregt werden.
Quelle: BauGB.
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Baugrunduntersuchung
Untersuchung von Boden und Grundwasser für Gründung und Kosten.
Nach DIN 4020; liefert Daten für Gründung und Statik. Bei Neubau und größeren Eingriffen üblich; Ergebnisse beeinflussen Kosten und Machbarkeit.
Quelle: DIN 4020, DIN EN 1997.
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Befreiung
Abweichung von Festsetzungen im Bebauungsplan unter bestimmten Voraussetzungen.
Antrag bei der Gemeinde; nur möglich, wenn die Grundzüge der Planung gewahrt bleiben (§ 31 Abs. 2 BauGB). Nicht mit Ausnahme (§ 31 Abs. 1) verwechseln.
Quelle: BauGB § 31 (Abs. 2 Befreiungen).
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Befreiungsverfahren
Behördliches Verfahren zur Erteilung einer Befreiung von Bebauungsplan-Festsetzungen.
Antrag bei der Gemeinde; Voraussetzungen im BauGB § 31 Abs. 2. Nur möglich, wenn die Grundzüge der Planung gewahrt bleiben.
Quelle: BauGB § 31 (Abs. 2 Befreiungen).
Bebauungsplan
Bestandsschutz
Rechtslage, die bestehende Gebäude vor neuen Vorschriften schützt.
Bestehende Anlagen dürfen oft weiter genutzt werden; bei Änderungen kann jedoch der neue Standard verlangt werden. Im Einzelfall mit Behörde klären.
Quelle: Praxisbegriff, erläutert im Artikel Bestandsschutz.
Bestandsschutz
Bestandsaufnahme
Systematische Erfassung des Ist‑Zustands als Grundlage für Planung und Kosten.
Besonders wichtig bei Sanierung, Umbau und Erweiterung; Bestand und Nutzungsänderung früh klären.
Quelle: Praxisbegriff.
Bestandsaufnahme
Bausubstanz
Materielle Substanz eines Gebäudes (Konstruktion, Bauteile, Zustand).
Besonders wichtig bei Sanierung, Umbau und Erweiterung; Bestand und Nutzungsänderung früh klären.
Quelle: Praxisbegriff.
Sanierung
Bauweisen
Grundlegende Konstruktionsarten wie Massiv- oder Holzbau.
Entscheidung beeinflusst Kosten, Bauzeit und Nachhaltigkeit. Sollte früh mit Architekt getroffen werden, da sie die weitere Planung prägt.
Quelle: Praxisbegriff, siehe Bauweisen im Neubau erfahren.
Bauweisen
Beton
Baustoff aus Zement, Wasser und Gesteinskörnung; häufig im Massivbau.
Festigkeitsklassen und Bewehrung nach DIN EN 1992; Verarbeitung und Nachbehandlung beeinflussen Dauerhaftigkeit. Üblich für Fundamente, Decken, Treppen.
Quelle: DIN EN 1992, Praxisbegriff.
Bauweise
Baumängel
Abweichungen von der vereinbarten Leistung, die zu Nachbesserung führen.
Müssen fristgerecht gerügt werden; nach Abnahme gelten die Gewährleistungsfristen des BGB (bei Bauwerken 5 Jahre, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Schriftliche Dokumentation und Abnahmeprotokoll sind sinnvoll.
Quelle: BGB (Werkvertrag), VOB/B sofern vereinbart.
Baumängel & Gewährleistung
BayBO
Bayerische Bauordnung, regelt Anforderungen und Verfahren im Freistaat Bayern.
Maßgeblich für alle Vorhaben in Bayern: Abstände, Rettungswege, Nachweise, Genehmigungsverfahren. Bei Unsicherheit die zuständige Baubehörde fragen.
Quelle: BayBO.
BayDSchG
Bayerisches Denkmalschutzgesetz, regelt Schutz und Umgang mit Denkmälern.
Bei Denkmälern und Ensembles sind Genehmigungen und Auflagen der Denkmalschutzbehörde nötig. Früh einbeziehen, da Auflagen Planung und Kosten beeinflussen.
Quelle: BayDSchG.
Denkmalschutz
BayWG
Bayerisches Wassergesetz, ergänzt das Wasserhaushaltsgesetz auf Landesebene.
Relevant z. B. bei Eingriffen in Gewässer, Versickerung oder Abwasser. Wasserbehörde und Planung früh einbinden.
Quelle: BayWG.
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch, zentrale Grundlage für Vertragsrecht und Haftung.
Für Bauherren besonders: Werkvertragsrecht (§§ 631 ff.), Abnahme, Mängel und Gewährleistung. Architekten- und Bauverträge bauen darauf auf.
Quelle: BGB.
BGB
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz, regelt Immissionen wie Lärm und Luftschadstoffe.
Für Bauherren oft bei Gewerbe, Heizungen oder Lärm relevant. Genehmigungs- oder Anzeigepflicht kann bestehen; Immissionsschutzbehörde ansprechen.
Quelle: BImSchG.
Nachbarschaftsrecht
BauGB
Baugesetzbuch, regelt das Planungsrecht und die Bauleitplanung.
Grundlage für Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Zulässigkeit von Vorhaben. BauNVO und Landesbauordnungen ergänzen es.
Quelle: BauGB.
Brandschutz
Schutz von Personen und Gebäuden; Anforderungen variieren je nach Gebäudeklasse.
Rettungswege, Baustoffe und Abschottungen sind zentrale Themen. Brandschutzplaner oder -nachweis oft schon in der Genehmigungsplanung nötig.
Quelle: BayBO und Sonderbauverordnungen.
Brandschutz
Brandschutznachweis
Nachweis, dass die Anforderungen an den Brandschutz eingehalten sind.
Wird von Brandschutzplaner oder Architekt erstellt; oft Teil der Bauantragsunterlagen. Gebäudeklasse und Nutzung bestimmen den Umfang.
Quelle: BayBO, Sonderbauverordnungen.
Brandschutznachweis
Brandschutzplaner
Fachplaner für Brandschutznachweise und Konzepte.
Wird bei anspruchsvollen Objekten oder Sonderbauten hinzugezogen. Arbeitet mit Architekt und weiteren Fachplanern zusammen.
Quelle: Praxisbegriff.
Brandschutzplaner
Brandschutztechnisch
Fachlicher Bezug auf Brandschutzanforderungen und Nachweise.
Betrifft Baustoffe, Rettungswege, Abschottungen und Nachweisführung. In Bauordnung und Sonderbauvorschriften konkretisiert.
Quelle: Praxisbegriff.
Barrierefreiheit (DIN 18040)
Anforderungen an zugängliche Gebäude und Wohnungen.
Teil 1: Wohnungen; Teil 2: öffentlich zugängliche Gebäude. Mindestmaße für Türen, Rampen, Bewegungsflächen; bei öffentlichen Bauten oft Pflicht.
Quelle: DIN 18040, BayBO.
Barrierefrei
Bewegungsfläche
Erforderliche Freifläche für Bewegungen, z. B. bei Barrierefreiheit.
DIN 18040 definiert Mindestflächen für Wendekreise und seitliches Anfahren; relevant für Rollstuhlplatz und Toiletten.
Quelle: DIN 18040.
BGF
Bruttogeschossfläche: Summe aller Geschossflächen nach DIN 277; Grundlage für Kostenermittlung.
Umfasst alle Geschosse inkl. Konstruktion; wird für Kostenschätzung und oft für HOAI-Honorar herangezogen. NGF und Nutzfläche leiten sich daraus ab.
Quelle: DIN 277.
→ Wohnfläche berechnen, Flächenbegriffe
NGF
Nettogeschossfläche: BGF abzüglich Konstruktionsflächen; beschreibt nutzbare Flächen nach DIN 277.
Gliedert sich in Nutzfläche, Funktionsfläche und Verkehrsfläche. Wichtig für Grundrissoptimierung und Kosten pro Quadratmeter.
Quelle: DIN 277.
NGF – Nettogeschossfläche, Flächenbegriffe
Baubeschreibung
Beschreibung von Bauweise, Materialien und Ausstattung als Bauvorlage.
Pflichtbestandteil des Bauantrags; Inhalt und Gliederung legt die Bauvorlagenverordnung fest. Architekt erstellt sie im Zuge der Genehmigungsplanung.
Quelle: Bauvorlagenverordnung (BayBauVorlV).
Baubeschreibung
Bauvorlageberechtigt
Berechtigt, Bauanträge einzureichen (z. B. Architekt, Bauingenieur).
Voraussetzung ist in der Regel die Eintragung in die Architekten- oder Ingenieurkammer. Ohne sie kann kein Bauantrag eingereicht werden.
Quelle: BayBO Art. 61 – Bauvorlageberechtigung.
Bauvorlageberechtigt
Bauüberwachung
Kontrolle der Ausführung auf Qualität, Kosten und Termine (LPH 8). Synonym für Bauleitung/Objektüberwachung.
Entspricht der Leistungsphase 8 der HOAI. Architekt oder Bauleiter überwacht die Baustelle und koordiniert die Gewerke.
Quelle: HOAI (Objektüberwachung).
Bauüberwachung
D
Detailplanung
Detaillierte Ausarbeitung von Konstruktion und Anschlüssen; oft im Übergang von Entwurf zu Ausführungsplanung.
Schafft die Planungsgrundlage für Ausschreibung und Ausführung. Architekt und Fachplaner arbeiten dabei zusammen.
Quelle: HOAI, Praxisbegriff.
Leistungsphasen
Denkmalschutz
Rechtliche Vorgaben für denkmalgeschützte Gebäude.
Sanierung und Umbau erfordern oft Genehmigung der Denkmalschutzbehörde; Auflagen beeinflussen Planung und Kosten. Früh einbinden.
Quelle: BayDSchG.
Denkmal
Denkmalschutzbehörde
Zuständige Fachbehörde für Genehmigungen und Auflagen im Denkmalschutz.
Muss bei Änderungen an Denkmälern oder in Ensembles einbezogen werden. Arbeitet mit Baubehörde zusammen; Auflagen können Planung und Kosten beeinflussen.
Quelle: BayDSchG.
Denkmalschutzbehörde
Dachneigung
Neigungswinkel des Dachs; relevant für Gestaltung und Bebauungsplan.
Im B-Plan oft als Mindest- oder Höchstneigung festgesetzt; beeinflusst Entwässerung, Dämmung und Nutzbarkeit des Dachgeschosses.
Quelle: Festsetzungen im BauGB (B‑Plan).
Dachkonstruktion
Tragende Konstruktion des Daches mit Sparren, Pfetten und Dachbinder.
Sparrenabstand und Querschnitte nach Statik; Dampfbremse und Dämmung nach GEG/DIN 4108. Holzbau nach DIN EN 1995.
Quelle: DIN EN 1995 (Holzbau), DIN EN 1992 (Massivbau).
Dämmstoff
Material zur Wärmedämmung (z. B. Mineralwolle, EPS, Holzfaser).
Wärmeleitfähigkeit (λ) und Dicke bestimmen U-Wert; Brandverhalten und Feuchtebeständigkeit je Anwendung prüfen. GEG legt Mindestanforderungen fest.
Quelle: GEG-Gesetzestext, DIN 4108.
Energieeffizienz
Dampfbremse
Wasserdampfregulierende Schicht zur Feuchteschutz in der Gebäudehülle.
In der Gebäudehülle so anzuordnen, dass Tauwasser in der Konstruktion vermieden wird (DIN 4108). sd-Wert und Lage sind planerisch zu wählen.
Quelle: DIN 4108, DIN 68800 (Holzschutz).
Energieeffizienz
Dachschräge
Geneigte Dachfläche, relevant für Wohnflächenanteile.
Nach WoFlV § 4 Nr. 2: Flächen unter 1 m lichter Höhe zählen nicht; 1–2 m anteilig (50 %), 2 m und mehr voll. Wichtig für Wohnflächenberechnung und Mietfläche.
Quelle: WoFlV, Praxisbegriff.
Dachschräge
Dampfsperre
Schicht zur Begrenzung der Wasserdampfdiffusion in Bauteilen.
Vollständige Dampfsperre (z. B. Folie) nur wo fachlich nötig; ansonsten Dampfbremse. Schichtaufbau muss diffusionsoffen genug sein.
Quelle: DIN 4108.
Energieeffizienz und GEG
Dränage
Entwässerungssystem zur Ableitung von Sickerwasser am Bauwerk.
DIN 4095; schützt erdberührte Bauteile vor drückendem Wasser. Bei hohem Grundwasser oder bindigem Boden oft erforderlich.
Quelle: DIN 4095.
DIN
Deutsches Institut für Normung; technische Regeln und Standards.
Viele Bau- und Planungsnormen (z. B. DIN 276, DIN 277, DIN 4108) sind im Bauwesen üblich; verbindlich werden sie oft erst durch Verweis in Gesetzen oder Verträgen.
Quelle: DIN.
DIN 276
Norm zur Kostengliederung im Bauwesen (Kostengruppen).
Ermöglicht vergleichbare Kostenermittlungen und -kontrollen. Architekten und Sachverständige arbeiten in der Regel nach dieser Gliederung.
Quelle: DIN 276.
DIN 277
Norm zur Flächenberechnung (BGF, NGF, Nutzfläche).
Legt u. a. Abzüge für Konstruktion und Technik fest; Grundlage für Kostenschätzungen (DIN 276) und oft für Mietflächen. Einheitliche Begriffe für alle Beteiligten.
Quelle: DIN 277.
DIN 277
DIN 1054
Regeln für Standsicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau.
Geotechnik: Sicherheitsnachweise für Gründung und Böschungen. Zusammen mit DIN EN 1997 Grundlage für statische Nachweise im Erdreich.
Quelle: DIN 1054.
DIN 18040
Barrierefreies Bauen – Anforderungen für öffentlich zugängliche Gebäude und Wohnungen.
Teil 1: Wohnungen; Teil 2: öffentliche Gebäude. Enthält Maße für Türen, Rampen, Bewegungsflächen und Sanitärräume.
Quelle: DIN 18040.
DIN 18040
DIN 4020
Geotechnische Untersuchungen für Baugrund und Gründung.
Art und Umfang von Baugrunduntersuchungen, Bericht und Empfehlungen für Gründung und Bauwerke. Basis für Statik und Kostenschätzung.
Quelle: DIN 4020.
DIN 4108
Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden.
Anforderungen an Bauteile, Nachweisverfahren, Wärmebrücken. Basis für GEG-Nachweise und Energieausweis.
Quelle: DIN 4108.
DIN 4109
Schallschutz im Hochbau – Mindestanforderungen und Nachweise.
Mindestanforderungen zwischen Räumen und gegen Außenlärm. Nachweis oft für Mehrfamilienhäuser und Genehmigung nötig.
Quelle: DIN 4109.
DIN EN 1990
Grundlagen der Tragwerksplanung (Eurocode 0).
Sicherheitskonzept und Lastkombinationen; übergeordnet zu allen Eurocodes (Stahlbeton, Stahl, Holz etc.).
Quelle: DIN EN 1990.
DIN EN 1997
Geotechnik (Eurocode 7) – Grundlagen für Berechnung und Nachweise.
Gründung, Böschungen, Stützbauwerke; wird mit DIN 1054 und DIN 4020 angewendet.
Quelle: DIN EN 1997.
DIN V 18599
Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnungsverfahren.
Berechnung für Energieausweis und GEG-Nachweis; ersetzt weitgehend ältere Rechenverfahren.
Quelle: DIN V 18599.
E
Erdgeschoss
Geschoss auf oder nahe der Geländeoberfläche.
Bezugsgeschoss für Geschosszahl und oft für Barrierefreiheit. In vielen B-Plänen als Hauptgeschoss mit besonderen Anforderungen (z. B. Höhe) festgelegt.
Quelle: Praxisbegriff.
Wohnflächen
Energieausweis
Dokumentiert den energetischen Standard eines Gebäudes.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis nach GEG; bei Verkauf und Neuvermietung Pflicht. Enthält Effizienzklasse und Kennwerte.
Quelle: GEG-Gesetzestext.
Energieeffizienz
EEG
Erneuerbare-Energien-Gesetz, regelt die Förderung erneuerbarer Energien.
Betrifft u. a. Einspeisevergütung und Mieterstrom; für Neubau und Sanierung oft zusammen mit GEG und KfW-Förderung zu prüfen.
Quelle: EEG.
GEG
EnEV
Energieeinsparverordnung, Vorgängerregelung zum Gebäudeenergiegesetz.
Seit 1. November 2020 durch das GEG abgelöst; bei Altverträgen oder Bestandsnachweisen können noch EnEV-Begriffe vorkommen.
Quelle: EnEV (außer Kraft), siehe GEG.
Einwendungen
Stellungnahmen im Bauleitplanverfahren während der öffentlichen Auslegung.
Nur innerhalb der Auslegungsfrist zulässig; werden von der Gemeinde geprüft und ggf. in der Abwägung berücksichtigt. Spätere Klage setzt vorherige Einwendung voraus.
Quelle: BauGB.
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Endabrechnung
Finale Kostenabrechnung nach Abschluss der Bauleistungen.
Stellt Ist-Kosten den Vertragspreisen gegenüber. Sollte mit Architekt oder Bauleiter geprüft werden, bevor die Schlusszahlung erfolgt.
Quelle: BGB, VOB/B.
Erschließungsbeitrag
Kostenbeitrag für die Herstellung von Erschließungsanlagen.
Wird von der Gemeinde nach BauGB/Kommunalabgabengesetz erhoben; Umfang und Verteilung hängen von der Erschließungslage ab. Bei Grundstückskauf einplanen.
Quelle: BauGB, BayKAG (Kommunalabgabengesetz).
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Ensembleschutz
Schutz von Gebäudegruppen als Ensemble im Denkmalschutz.
Erfasst das Gesamtbild; Änderungen an Einzelgebäuden können dennoch genehmigungspflichtig sein. Früh mit Denkmalschutzbehörde abstimmen.
Quelle: BayDSchG.
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Energieeffizienz (GEG)
Mindestanforderungen an Hülle und Technik nach Gebäudeenergiegesetz.
Umsetzung über Dämmung, Fenster, Heizung und Nachweis; KfW-Standards gehen darüber hinaus und sichern Förderung.
Quelle: GEG-Gesetzestext.
Energieeffizienz & GEG
Energieeffizienznachweis
Nachweis der Einhaltung der energetischen Anforderungen (z. B. GEG) durch Berechnung oder Referenzwerte.
Für Neubau und größere Sanierung erforderlich; oft durch Energieberater oder Planer. Basis für Energieausweis und Bauantrag.
Quelle: GEG, DIN V 18599.
Energieeffizienz
Energieberater
Fachplaner für energetische Nachweise und Effizienzkonzepte.
Führt energetische Nachweise (GEG, KfW) durch und erstellt Energieausweise. Für KfW-Förderung und viele Förderprogramme vorgeschrieben.
Quelle: Praxisbegriff.
Entwurfsverfasser
Person, die den Bauantrag erstellt und unterschreibt.
Muss bauvorlageberechtigt sein (z. B. Architekt, Ingenieur); haftet für die eingereichten Unterlagen. In Bayern: BayBauVorlV.
Quelle: BayBO, BayBauVorlV.
Entwurfsverfasser
Erschließung
Anschluss an Straßen, Wasser, Abwasser und Strom.
Erschließungsbeiträge können erheblich sein; Zustand und Kosten früh mit Gemeinde und Versorgern klären.
Quelle: BauGB, BayKAG.
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Effizienzhaus
Energiestandard für Gebäude, der Förderfähigkeit und Energiebedarf beschreibt.
Stufen (z. B. 40, 55, 70) bestimmen Förderhöhe und Anforderungen. Früh festlegen, da Planung und Kosten davon abhängen.
Quelle: KfW, BAFA.
Erbbaurecht
Recht zur Bebauung eines fremden Grundstücks gegen Erbbauzins.
Laufzeit typisch 99 Jahre; Bauwerk gehört dem Erbbauberechtigten. Bei Verkauf oder Finanzierung sind Erbbauzins und Laufzeit zu beachten.
Quelle: ErbbauRG.
Ersatzneubau
Abriss eines Bestandsgebäudes und Neubau auf demselben Grundstück.
Rechtlich Neubau; Abriss und Neubau müssen genehmigt werden. Kann im Außenbereich unter engen Voraussetzungen zulässig sein.
Quelle: Praxisbegriff.
Neubau
Erweiterung
Bauliche Vergrößerung eines Bestandsgebäudes (z. B. Anbau, Aufstockung).
Anbau oder Aufstockung; genehmigungspflichtig, wenn nicht genehmigungsfrei. Abstandsflächen, GRZ/GFZ und Bestandsschutz prüfen.
Quelle: Praxisbegriff.
Erweiterung
Entwurfsplanung
Konkretisierung des Vorentwurfs; Grundlage für Genehmigung.
Entspricht HOAI LPH 3: Entwurf mit Grundrissen, Schnitten, Fassaden; Grundlage für Genehmigungsplanung und Kostenschätzung.
Quelle: HOAI (Gesetzestext, aktuelle Fassung) (LPH 3).
F
Fachplaner
Spezialisten für Statik, Brandschutz, TGA, Energie.
Statik, TGA, Brandschutz, Freianlagen etc.; werden vom Architekten koordiniert. Honorar und Leistungsumfang separat vereinbaren.
Quelle: Praxisbegriff, siehe Artikel: Fachplaner.
Fachplanung
Fachplanung
Planungsleistungen von Fachplanern (Tragwerk, TGA, Brandschutz, Freianlagen etc.) im Gegensatz zur Objektplanung.
Ergänzt Objektplanung; Nachweise und Fachplanunterlagen für Genehmigung und Ausführung. Schnittstellen mit Architektenplanung klären.
Quelle: HOAI, Praxisbegriff.
Fachplaner
Festsetzungen
Verbindliche Regelungen im Bebauungsplan (z. B. GRZ, GFZ, Bebauungsweise).
Bestimmen direkt, was auf dem Grundstück zulässig ist; Abweichungen nur über Ausnahme oder Befreiung. Bei Planung immer den konkreten B-Plan prüfen.
Quelle: BauGB, BauNVO.
Bebauungsplan
Freianlagenplaner
Fachplaner für Außenanlagen, Stellplätze und Erschließung.
Plant Außenanlagen, Wege, Stellplätze, Begrünung; oft in LPH 2–4 und Ausführungsplanung. Abnahme durch Gemeinde bei Erschließung.
Quelle: Praxisbegriff.
Fachplaner
Firsthöhe
Höhe der Dachfirstlinie, oft im B‑Plan festgelegt.
Im B-Plan oft als Obergrenze festgesetzt; von Geländeoberfläche bis First gemessen. Bestimmt Kubatur und Nachbarschaft.
Quelle: Festsetzungen im Bebauungsplan.
Fluchtweg
Weg zur sicheren Evakuierung bei Gefahr.
Anzahl, Breite und Länge hängen von Nutzung und Gebäudeklasse ab; Brandschutzplanung und Baugenehmigung berücksichtigen das.
Quelle: BayBO, Brandschutz.
Gebäudeklassen
Flächennutzungsplan (FNP)
Vorbereitender Bauleitplan, der die geplante Nutzung der Flächen darstellt.
Gilt für das ganze Gemeindegebiet; begründet keine direkten Rechte. Bebauungspläne müssen aus dem FNP entwickelt werden; bei Konflikten hat der B-Plan Vorrang.
Quelle: BauGB.
Funktionsfläche
Flächen für technische oder funktionale Zwecke (z. B. Heizung, Technikräume).
Nach DIN 277 Teil der NGF (zusammen mit Nutz- und Verkehrsfläche); von der Nutzfläche getrennt. Relevant für Flächenberechnung und Mietflächen.
Quelle: DIN 277.
Flächenbegriffe
Fertigbau (Fertighaus)
Seriell vorgefertigte Bauweise mit schneller Montage auf der Baustelle.
Serienfertigung mit Typenprüfung; Montage auf Baustelle. GEG und Bauordnung gelten wie beim konventionellen Neubau.
Quelle: Praxisbegriff.
Frosttiefe
Mindesttiefe bis zu der Boden gefriert; relevant für Fundamenttiefe.
Fundamentunterkante muss unter örtlicher Frosttiefe liegen (i. d. R. 0,80–1,20 m); sonst Frosthebung möglich. Geotechnik gibt Auskunft.
Quelle: DIN EN 1997, DIN 1054.
Fundamenttiefe
Mindesttiefe des Fundaments unter Geländeoberfläche zur Lastabtragung.
Abhängig von Frosttiefe, Tragfähigkeit und Nachbarbebauung. Statik und Baugrundgutachten legen Tiefe und Art der Gründung fest.
Quelle: DIN EN 1997, DIN 1054.
Fußbodenoberkante
Höhenbezugspunkt der fertigen Fußbodenoberfläche (OKFF/FFB).
OKFF/FFB als Bezug für Geschosshöhen und Niveau; in Bauvorlagen und Abrechnung einheitlich zu verwenden.
Quelle: Praxisbegriff, Bauvorlagenverordnung.
Flächenbegriffe
Grundbegriffe wie BGF, NGF und Nutzfläche für Planung und Kosten.
DIN 277 definiert die Begriffe einheitlich; wichtig für Kostenschätzung, Mietverträge und Bauantrag. Nicht mit Wohnfläche verwechseln.
Quelle: BauNVO, DIN 277.
Flächenbegriffe
Flächenberechnung
Ermittlung von BGF, NGF und Nutzflächen nach DIN‑Regeln.
Grundlage für Honorar (z. B. HOAI), Kosten (DIN 276) und Mietflächen; Abweichungen zwischen BGF/NGF und Wohnfläche sind normal.
Quelle: DIN 277.
Flächenberechnung
G
GEG
Gebäudeenergiegesetz, regelt energetische Anforderungen.
Definiert u. a. Referenzgebäude, Höchstwerte und Nachweispflichten; Neubau und größere Sanierungen müssen die Anforderungen einhalten. Energieausweis und Nachweis gehören dazu.
Quelle: GEG-Gesetzestext.
Energie
Gebäudehülle
Äußere Umhüllung des Gebäudes (Dach, Wände, Bodenplatte, Fenster).
Besteht aus Dach, Außenwänden, Bodenplatte/Kellerdecke und Fenstern. Wärmeschutz und Luftdichtheit nach GEG nachweisen.
Quelle: GEG-Gesetzestext, DIN 4108.
Energieeffizienz
Gebäudeklasse
Einteilung nach Gebäudehöhe und Nutzung; maßgeblich für Anforderungen.
Bestimmt z. B. Brandschutz, Rettungswege und Baustoffe; bei Grenzfällen (z. B. Geschosshöhe) entscheidet die Baubehörde. Für Genehmigungsfähigkeit und Versicherung relevant.
Quelle: BayBO Art. 2 Abs. 3.
Gebäudeklasse
Geländeoberfläche
Bezugshöhe für Gebäudehöhe und Abstandsflächen.
In der Regel die natürliche Geländeoberfläche; bei Aufschüttung können Sonderregeln gelten. Entscheidend für Abstandsflächen und Traufhöhe.
Quelle: BayBO.
Abstandsflächen
Genehmigungsfreiheit
Zulässigkeit bestimmter Vorhaben ohne Genehmigung bei Einhaltung der Regeln.
In Bayern z. B. in Art. 57 BayBO geregelt; Vorhaben müssen alle Vorschriften einhalten. Bei Unsicherheit Bauvoranfrage oder Genehmigung einholen.
Quelle: BayBO Art. 57.
Genehmigungsfreiheit
Genehmigungsplanung (LPH 4)
Planung für den Bauantrag mit allen erforderlichen Nachweisen.
Umfasst u. a. Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Nachweise (Statik, Brandschutz, Energie). Nach HOAI eigene Leistungsphase; oft Fristen der Behörde zu beachten.
Quelle: HOAI (Gesetzestext, aktuelle Fassung) (LPH 4).
Genehmigungsplanung
Grundlagenermittlung (LPH 1)
Erste Leistungsphase: Klärung von Zielen, Rahmenbedingungen und Machbarkeit.
HOAI LPH 1: Ziele, Nutzung, Grundstück, Rahmenbedingungen und Machbarkeit klären. Grundlage für Honorar und weitere Phasen.
Quelle: HOAI (Gesetzestext, aktuelle Fassung) (LPH 1).
Leistungsphasen
Geschosse
Ebenen eines Gebäudes; Anzahl der Vollgeschosse ist baurechtlich relevant.
Vollgeschoss nach Landesbauordnung (z. B. Mindesthöhe); Keller und Dachgeschoss können teils anders zählen. Relevant für Gebäudeklasse, GFZ und Abstandsflächen.
Quelle: BayBO, BauNVO.
Gebäudeklassen
Gründung
Konstruktive Grundlage, die Lasten in den Baugrund ableitet.
Art (Streifen, Platte, Pfähle) nach Baugrund und Lasten; Nachweise nach DIN EN 1997 und DIN 1054.
Quelle: Praxisbegriff, DIN 1054.
Grundleistungshonorar
Honorar für die in der HOAI definierten Grundleistungen einer Leistungsphase (ohne Besondere Leistungen).
Nur die in der HOAI für die Leistungsphase definierten Grundleistungen; Besondere Leistungen sind gesondert zu vereinbaren.
Quelle: HOAI (Gesetzestext, aktuelle Fassung).
Leistungsphasen
Grundwasserstand
Höhenlage des Grundwassers; für Gründung, Keller und Abdichtung relevant.
Baugrundgutachten ermittelt ihn; entscheidend für Kellerabdichtung, Dränage und ggf. Grundwasserhaltung.
Quelle: DIN 4020, Baupraxis.
GWB
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, zentrale Grundlage im Vergaberecht.
Bestimmt u. a. Schwellenwerte und Verfahren bei öffentlichen Ausschreibungen; für Bauherren relevant, wenn sie vergabepflichtig ausschreiben.
Quelle: GWB.
Ausschreibung
Gewerbegebiet
Baugebiet, das vorrangig der Unterbringung von Gewerbebetrieben dient.
BauNVO unterscheidet reine und allgemeine Gewerbegebiete; Wohnen nur ausnahmsweise. Bebauungsplan legt Nutzungen und Obergrenzen fest.
Quelle: BauNVO.
GaStellV Bayern
Bayerische Garagen- und Stellplatzverordnung.
Regelt Stellplatzanzahl und -größe je nach Nutzung; Abweichungen möglich. Bei Neubau und Umbau zu prüfen.
Quelle: GaStellV (BY).
Stellplatzverordnung
Grundstücksfläche
Gesamtfläche eines Grundstücks als Grundlage für GRZ/GFZ.
Im B-Plan oder BauNVO definiert; bei mehreren Grundstücken können Sonderregeln gelten. Basis für alle flächenbezogenen Obergrenzen.
Quelle: BauNVO, Praxisbegriff.
Genehmigungsfähigkeit
Ob ein Vorhaben baurechtlich zulässig ist.
Prüfung durch Baubehörde anhand BauGB, B-Plan, Bauordnung. Genehmigungsfähig heißt nicht genehmigungsfrei; ggf. Auflagen oder Ablehnung.
Quelle: BauGB, BayBO.
Genehmigungsfähigkeit
Genehmigungspflichtig
Vorhaben, das eine Baugenehmigung erfordert.
Ohne Genehmigung ist Bauen rechtswidrig; Verstoß kann Rückbau oder Bußgeld nach sich ziehen. In Bayern: BayBO, Liste der genehmigungsfreien Vorhaben beachten.
Quelle: BayBO.
Genehmigungspflichtig
Genehmigungsverfahren
Ablauf von Antrag, Prüfung und Bescheid bei der Baubehörde.
Fristen je nach Land (z. B. BayBO); Beteiligung Dritter und Fachbehörden möglich. Bei Verzögerung oder Ablehnung: Widerspruch oder Klage prüfen.
Quelle: BayBO.
Gebäudehöhe
Für die Gebäudeklassen (Art. 2 BayBO): Maß von Geländeoberfläche bis Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Aufenthaltsgeschosses. Für Abstandsflächen (Art. 6 BayBO) ist dagegen die Wandhöhe H der jeweiligen Außenwand maßgeblich.
Quelle: BayBO Art. 2 Abs. 3, Art. 6.
Gebäudeklassen, Abstandsflächen
Geländer
Absturzsicherung an Treppen, Balkonen und Podesten.
Mindesthöhe und Öffnungsmaße in Landesbauordnung und DIN 18065; bei Barrierefreiheit zusätzlich DIN 18040.
Quelle: DIN 18065, Bayerische Bauordnung (BayBO) – beide regeln Geländer/Absturzsicherung.
Geländer
Geschossfläche
Summe der anrechenbaren Geschossflächen als Grundlage für die GFZ.
Nach BauNVO/DIN; Keller und nicht ausgebaute Dachgeschosse können teilweise außer Ansatz bleiben. GFZ = Geschossfläche ÷ Grundstücksfläche.
Quelle: BauNVO.
Flächenbegriffe
Gewerke
Einzelne Fachbereiche der Bauausführung (z. B. Elektro, Heizung).
Einzelne Baubereiche (z. B. Maurer, Elektro, SHK); Vergabe einzeln oder an Generalunternehmer. Bauleitung koordiniert Termine und Schnittstellen.
Quelle: Praxisbegriff.
Vergabe
Grundrisse
Schnitte durch das Gebäude als Teil der Bauvorlagen.
In Bauvorlagen maßstabsgerecht mit Raumnamen und Nutzungen; Mindestanforderungen in Bauvorlagenverordnung des Landes.
Quelle: Bauvorlagenverordnung (BayBauVorlV).
Grundrisse
Grundstücksgrenze
Grenze des Grundstücks; maßgeblich für Abstandsflächen.
Abstandsflächen werden von der Grenze aus gemessen; Grenzabstand und Bebauungstiefe müssen eingehalten werden. Bei Grenzstreit: Liegenschaftskataster/Grundbuch.
Quelle: BayBO, Praxisbegriff.
Grundstücksgrenze
Grundbuchauszug
Amtlicher Auszug aus dem Grundbuch; weist Eigentum, Lasten und Beschränkungen des Grundstücks aus.
Für Kauf, Finanzierung und oft für Bauantrag nötig; zeigt Grundpfandrechte, Wegerechte, Erbbaurecht. Beim Grundbuchamt (Amtsgericht) erhältlich.
Quelle: Grundbuchordnung, Praxis.
GRZ
Grundflächenzahl: Prozentualer Anteil der Grundstücksfläche, der überbaut werden kann; im Bebauungsplan festgesetzt.
Z. B. GRZ 0,3 = 30 % der Grundstücksfläche bebaubar. Garagen, Stellplätze können teils außer Ansatz bleiben. Siehe auch GRZ/GFZ-Rechner.
Quelle: BauNVO.
Mehr zu GRZ, Flächenbegriffe
GFZ
Geschossflächenzahl: Kennzahl für das Verhältnis zwischen Gesamtgeschossfläche und Grundstücksfläche; im Bebauungsplan festgelegt.
Z. B. GFZ 1,2 = 1,2-fache Grundstücksfläche als Geschossfläche gesamt. Siehe auch GRZ/GFZ-Rechner und Geschossfläche.
Quelle: BauNVO.
GFZ – Geschossflächenzahl, Flächenbegriffe
L
Leistungsbild
In der HOAI definierter Katalog von Grundleistungen pro Leistungsphase; Grundlage für Honorar und Vertrag.
Für jede LPH fest definiert; Abweichungen und Besondere Leistungen im Vertrag vereinbaren. Basis für Honorarermittlung.
Quelle: HOAI (Gesetzestext, aktuelle Fassung).
Leistungsphasen
Landesbauordnung (LBO)
Bauordnungsrecht der Länder, z. B. Abstände, Anforderungen, Verfahren.
In Bayern: BayBO. Regelt u. a. Abstandsflächen, Rettungswege, Brandschutz; Vorhaben müssen konform sein. Länder weichen in Details ab.
Quelle: jeweilige Landesbauordnung, z. B. BayBO.
Laibung
Innenfläche einer Fenster- oder Türöffnung.
Relevant für Wärmebrücken und Dämmung; bei Sanierung oft nachzudämmen. Tiefe beeinflusst Lichteinfall.
Quelle: Praxisbegriff.
Leistungsphasen (LPH)
Neun Phasen der Architekturplanung nach HOAI.
LPH 1–9 von Grundlagenermittlung bis Objektbetreuung; Honorar und Leistungsumfang pro Phase in der HOAI definiert.
Quelle: HOAI (Gesetzestext, aktuelle Fassung).
Leistungsphasen
LPH
Abkürzung für Leistungsphasen nach HOAI.
LPH 1–9; jede Phase hat festes Leistungsbild und Honoraranteil. Vertrag sollte vereinbarte Phasen und Besondere Leistungen nennen.
Quelle: HOAI.
Leistungsphase
Lageplan
Plan mit Grundstück, Umgebung und Gebäude; Bestandteil der Bauvorlagen.
Maßstab und Inhalte in Bauvorlagenverordnung; zeigt Grenzen, Nachbarbebauung, Erschließung. Oft vom Vermessungsbüro oder Architekten.
Quelle: BayBauVorlV.
Lageplan
Lichthof
Innenhof zur Belichtung und Belüftung von Räumen.
Mindestgröße und Abstände können in Landesbauordnung oder B-Plan stehen; relevant für Rettungswege und Belichtung von Innenräumen.
Quelle: Praxisbegriff.
Lichtschacht
Schacht zur Belichtung und Belüftung von Untergeschossen.
Ermöglicht Belichtung und oft Rettungsweg für Keller; Abmessungen und Abdeckung nach Bauordnung und Nutzung.
Quelle: Praxisbegriff.
Lastannahme
Annahme von Lasten für die Tragwerksplanung (z. B. Eigenlast, Schnee, Wind).
DIN EN 1991 (Eurocode 1) gibt Werte für Eigengewicht, Nutzlast, Schnee, Wind; Standort und Nutzung bestimmen die Lasten.
Quelle: DIN EN 1991 (Eurocode 1).
Lüftungsanlage
Anlage zur Belüftung des Gebäudes, z. B. kontrollierte Wohnraum-Lüftung.
DIN 1946-6 für Wohnungslüftung; bei dichten Gebäuden oft erforderlich. Wärmerückgewinnung verbessert Energiebilanz (GEG).
Quelle: GEG-Gesetzestext, DIN 1946-6.
Energieeffizienz
Luftdichtheit
Dichtheit der Gebäudehülle gegen Luftströmungen.
GEG und DIN 4108-7 verlangen Nachweis (z. B. Blower-Door-Test); undichte Hülle führt zu Wärmeverlust und Feuchterisiko.
Quelle: GEG, DIN 4108-7.
Lichte Höhe
Freie Höhe zwischen fertigen Oberflächen.
Bauordnung verlangt Mindestmaße (z. B. Wohnräume); relevant für Barrierefreiheit und Nutzbarkeit. Fußboden bis Decke/Unterkante Konstruktion.
Quelle: WoFlV, Praxisbegriff.
Lichte Maße
Innenmaße ohne Bauteile, relevant für Flächenberechnung.
WoFlV und DIN 277: Messung zwischen fertigen Oberflächen. Relevant für Wohnfläche, NGF und Nutzbarkeit.
Quelle: WoFlV, Praxisbegriff.
Loggia
Eingezogener, überdachter Außenraum; anteilig Wohnfläche.
Nach WoFlV in der Regel 25 %, höchstens 50 % anrechenbar; muss von mindestens zwei Seiten umschlossen sein.
Quelle: WoFlV, Praxisbegriff.
Leistungsverzeichnis (LV)
Positionsweise Beschreibung der Leistungen als Basis für Angebote.
VOB/A regelt Aufbau; Einheitspreise oder Pauschalpreise. Grundlage für Vergabe und spätere Abrechnung.
Quelle: VOB/A, soweit anwendbar.
S
Sanierung
Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Gebäude.
Besonders wichtig bei Sanierung, Umbau und Erweiterung; Bestand und Nutzungsänderung früh klären.
Quelle: GEG-Gesetzestext, ggf. BayDSchG.
Sanierungen
Schichtaufbau
Aufbau der Bauteilschichten, z. B. Wand, Dach oder Boden.
U-Wert, Dampfbremse und Tauwasserfreiheit nach DIN 4108 prüfen. Wichtig für Wärmeschutz und Feuchteschutz.
Quelle: Praxisbegriff.
Schlussrechnung
Finale Rechnung nach Abschluss aller Bauleistungen.
Sollte in der Kostenplanung und in Verträgen klar abgebildet sein.
Quelle: BGB, VOB/B.
Sicherheitsbeiwert
Faktor in der Tragwerksplanung zur Berücksichtigung von Unsicherheiten.
DIN EN 1990: Teilsicherheitsbeiwerte für Lasten und Widerstände. Sicherheitsniveau einheitlich in Eurocodes geregelt.
Quelle: DIN EN 1990 (Eurocode 0).
Setzung
Absenkung des Bauwerks durch Verdichtung des Baugrunds.
DIN EN 1997, DIN 1054: Grenzwerte und Nachweise. Baugrundgutachten und Gründungsplanung begrenzen Setzungsrisiko.
Quelle: DIN EN 1997, DIN 1054.
Streifenfundament
Fundament als Streifen unter Wänden zur Lastabtragung.
Breite und Tiefe nach Lasten und Baugrund (DIN EN 1997, DIN 1054). Üblich bei Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Quelle: DIN EN 1997, DIN 1054.
Schlüsselfertig
Bezeichnung für ein bezugsfertiges Gebäude nach Abschluss der Leistungen.
Definition „schlüsselfertig“ und Leistungsumfang im Vertrag festlegen; Architekt oder Rechtsberatung bei der Formulierung einbeziehen.
Quelle: MaBV (Bauträger), Praxisbegriff.
Schlüsselfertig
Schallschutz
Anforderungen zur Minderung von Geräuschen in Gebäuden.
DIN 4109: Mindestanforderungen zwischen Räumen und gegen Außenlärm. Bei Mehrfamilienhäusern oft Nachweis für Genehmigung nötig.
Quelle: DIN 4109.
Schallschutznachweis
Nachweis der Schallschutzanforderungen, z. B. bei Mehrfamilienhäusern.
DIN 4109: rechnerisch oder durch Messung. Oft bei Genehmigung verlangt; Schallschutzplaner oder Akustiker erstellen ihn.
Quelle: DIN 4109.
Schnittstellenplanung
Abstimmung der verschiedenen Fachplanungen untereinander.
Koordination von Statik, TGA, Brandschutz und Architektur; vermeidet Kollisionen und Nachträge. Aufgabe des Objektplaners.
Quelle: Praxisbegriff.
Fachplaner
Stahlbeton
Beton mit Bewehrungsstahl für hohe Tragfähigkeit.
DIN EN 1992 (Eurocode 2): Bemessung und Konstruktion. Üblich für Decken, Treppen, Fundamente und Stützen.
Quelle: DIN EN 1992 (Eurocode 2).
Solarthermie
Nutzung von Sonnenenergie zur Wärmeerzeugung für Heizung und Warmwasser.
Kann GEG-Pflichtanteil erneuerbarer Energien erfüllen; BAFA-Förderung möglich. Dimensionierung nach Verbrauch und Standort.
Quelle: GEG-Gesetzestext.
Statik (Tragwerksplanung)
Nachweis der Standsicherheit.
BayBO verlangt Standsicherheitsnachweis; Tragwerksplaner (Statiker) erstellt ihn nach Eurocodes. Teil der Genehmigungsunterlagen.
Quelle: BayBO, Eurocode 0 (DIN EN 1990).
Statiker
Umgangssprachlich für Tragwerksplaner.
Ingenieur für Tragwerksplanung; erstellt Standsicherheitsnachweise und Bewehrungspläne. Wird vom Architekten beauftragt.
Quelle: Praxisbegriff.
Stützenraster
Rastermaß der Stützenanordnung im Grundriss.
Bestimmt Nutzbarkeit und Spannweiten; mit Tragwerksplaner früh abstimmen. Typisch 5–8 m bei Büro und Gewerbe.
Quelle: Praxisbegriff.
Planung Architektur
Sturz
Tragendes Bauteil über Öffnungen wie Fenster und Türen.
Stahlbeton, Stahl oder Stahlträger; Last aus Mauerwerk und Decke. Breite und Bewehrung nach Statik.
Quelle: Praxisbegriff.
Sonderbau
Gebäude mit besonderen Anforderungen, z. B. Versammlungsstätten.
Landesbauordnung und Sonderbauverordnungen (z. B. Versammlungsstätten, Schulen); oft Prüfsachverständige und Sondernachweise.
Quelle: BayBO, Sonderbauverordnungen.
Stellplatzverordnung
Kommunale Satzungen zur Stellplatzpflicht.
In Bayern GaStellV; Anzahl und Größe je nach Nutzung. Abweichungen und Stellplatzablösung möglich; Gemeinde beraten.
Quelle: BayBO, GaStellV (BY).
Stellplätze
Stellplatzsatzung
Kommunale Satzung, die Anzahl und Ausführung von Stellplätzen festlegt.
Ergänzt oder ersetzt landesrechtliche Stellplatzverordnung; bei Bauantrag Stellplatznachweis einreichen. Ablösung möglich.
Quelle: Kommunale Satzungen.
Stellplatzsatzung
W
Werkvertragsrecht
Rechtliche Grundlage für Bau- und Planungsverträge (Leistung, Abnahme, Mängel, Gewährleistung) im BGB.
BGB §§ 631 ff.: Pflichten, Abnahme, Mängelrechte, Verjährung. Bei Bauwerken Verjährung 5 Jahre (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Für Bauverträge oft VOB/B ergänzend vereinbart.
Quelle: BGB (§§ 631 ff.).
Bauvertrag & Architektenvertrag
Wandhöhe
Höhe der Außenwand, maßgeblich für Abstandsflächen.
BayBO Art. 6: Abstandsflächen aus Wandhöhe; Traufhöhe und First im B-Plan. Relevant für Nachbarbelichtung.
Quelle: BayBO Art. 6.
Wärmedämmverbundsystem
Außendämmung mit Putzsystem zur Verbesserung des Wärmeschutzes.
Dämmplatte, Armierung, Putz; U-Wert nach Dicke und Wärmeleitfähigkeit. GEG und DIN 4108; Brandklasse beachten.
Quelle: GEG, DIN 4108.
WDV-System (Wärmedämmverbundsystem)
Abkürzung für Wärmedämmverbundsystem; Außendämmung mit Putzsystem.
Gleiche Bedeutung wie Wärmedämmverbundsystem; Außendämmung mit Putz. U-Wert und Brandverhalten prüfen.
Quelle: GEG, DIN 4108.
Wärmebrücke
Bereich mit erhöhtem Wärmefluss in der Gebäudehülle.
DIN 4108: Nachweis oder pauschaler Zuschlag; kann Tauwasser und Schimmel begünstigen. Detaillierte Dämmung reduziert Wärmebrücken.
Quelle: DIN 4108.
WHG
Wasserhaushaltsgesetz, regelt den Umgang mit Gewässern und Grundwasser.
Relevant bei Eingriffen in Gewässer, Grundwasserentnahme, Versickerung. Länder ergänzen mit Wassergesetzen (z. B. BayWG).
Quelle: WHG.
Wohngebiet
Baugebiet, das überwiegend dem Wohnen dient.
BauNVO: reine und allgemeine Wohngebiete; Gewerbe nur eingeschränkt. B-Plan legt Nutzungen und Obergrenzen (GRZ, GFZ) fest.
Quelle: BauNVO.
Wohngebäude
Gebäude, das überwiegend dem Wohnen dient.
BauNVO und GEG: Definition für Nutzungsart und Energieanforderungen. Gebäudeklasse und Stellplatzpflicht hängen davon ab.
Quelle: BauNVO.
Wohnfläche (WoFlV)
Berechnung nach Wohnflächenverordnung.
WoFlV § 4 Nr. 2 (Höhen): unter 1 m zählt nicht; 1–2 m anteilig. § 4 Nr. 4: Balkon/Terrasse in der Regel 25 %, höchstens 50 %. Nicht mit NGF (DIN 277) verwechseln. Siehe Wohnfläche berechnen.
Quelle: WoFlV-Gesetzestext.
Wohnfläche (WoFlV)
WoFlV (Wohnflächenverordnung)
Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche.
Bundesrecht; regelt welche Flächen wie zählen (Abzüge, Balkon; Keller als Zubehörräume nicht zur Wohnfläche, § 2 Abs. 3). Maßgeblich für Mietverträge und Wohnraumförderung.
Quelle: WoFlV-Gesetzestext.
Wohnfläche
Wärmepumpe
Heizsystem, das Umweltenergie nutzt (Luft, Erde, Wasser).
Erfüllt oft GEG-Pflichtanteil erneuerbarer Energien; KfW-Förderung möglich. Dimensionierung nach Heizlast und Vorlauftemperatur.
Quelle: GEG-Gesetzestext.
Warmwasserbereitung
Bereitung von Warmwasser für Haushalt und Heizung.
GEG berücksichtigt Warmwasser im Primärenergiebedarf; Solarthermie oder Wärmepumpe verbessern Bilanz. Legionellenschutz beachten.
Quelle: GEG-Gesetzestext.
Energieeffizienz
Wärmeschutz
Anforderungen an Dämmung und Bauteile, zentral für Energieeffizienz.
GEG und DIN 4108: U-Werte, Wärmebrücken, Sommerlicher Wärmeschutz. Nachweis im Energieausweis und Bauantrag.
Quelle: GEG-Gesetzestext, DIN 4108.