Wie läuft ein Erstgespräch mit einem Architekten ab?

3 Min Lesezeit

Ein Erstgespräch mit einem Architekten und einem Bauherrn ist ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch zur ersten orientierenden Einordnung Ihres Bauvorhabens.

Es dient der Klärung, ob und in welcher Form eine weitergehende Architektonische Beratung (Paket B) oder Architekturplanung sinnvoll ist.

Hilfreich sind erste Angaben zu Budget und Rahmenbedingungen – dazu passt Finanzierungshilfen.

Planungsablauf mit Architekt: Erstgespräch, Ziele, Dokumentation (an HOAI LPH 1–9)

Erstgespräch – Schnellübersicht

  • Dauer: ca. 30 Minuten
  • Kosten: unverbindlich und kostenfrei
  • Zweck: erste fachliche Einordnung, Klärung offener Fragen, Einordnung möglicher nächster Schritte
  • Form: telefonisch, online per Video oder persönlich im Büro
  • Vorbereitung: keine Unterlagen erforderlich; hilfreich können Grundstücksangaben, Pläne oder Fotos sein

Wann ist ein Architekt sinnvoll? Praxis-Entscheidungshilfe zu Entwurf, Umbau, Denkmalschutz und Koordination

Erstgespräch anfragen: Unverbindlich und kostenfrei – erste Einordnung zu Machbarkeit, Kostenrahmen und nächsten Schritten. → Kontakt aufnehmen

Was Sie mitbringen sollten (optional, aber hilfreich):

Was ist ein Erstgespräch?

Das Erstgespräch gibt Ihnen erste Orientierung zu Machbarkeit, typischen Herausforderungen und sinnvollen nächsten Schritten. Es hilft, Ihr Anliegen fachlich einzuordnen – ohne bereits in eine Beratung oder Planung einzusteigen.

Wie läuft ein Erstgespräch ab?

1. Kennenlernen & Anliegen

Kurze Vorstellung und Beschreibung Ihres Vorhabens: Ausgangslage, Ziele, offene Fragen.

2. Erste Einordnung & Fragen

Das Vorhaben wird überblicksartig eingeordnet – insbesondere in Bezug auf Rahmenbedingungen und typische Fragestellungen. Vorhandene Unterlagen können angesprochen werden, ohne vertiefte Prüfung. Sie können Fragen zu Abläufen, Kostenstrukturen und möglichen Vorgehensweisen stellen.

3. Nächste Schritte

Gemeinsam wird besprochen, wie es sinnvoll weitergehen kann. In vielen Fällen zeigt sich, dass eine kostenpflichtige architektonische Beratung sinnvoll ist – und welcher Umfang fachlich passt. Ebenso möglich ist, dass eine direkte Planung, ein späterer Zeitpunkt oder keine weitere Zusammenarbeit sinnvoll erscheint.

Was können Sie erwarten?

Das Erstgespräch gibt Ihnen:

Was leistet das Erstgespräch bewusst nicht?

Das Erstgespräch ersetzt keine:

Für vertiefte Prüfungen oder konkrete Entscheidungen ist eine architektonische Beratung oder eine Beauftragung erforderlich.

Wie geht es nach dem Erstgespräch weiter?

Das Erstgespräch endet mit einer fachlichen Einschätzung, ob eine vertiefende Beratung sinnvoll ist – und welches Beratungsformat dafür geeignet ist, zum Beispiel:

Diese Formate sind kostenpflichtig, klar abgegrenzt und freiwillig. Sie bauen inhaltlich auf dem Erstgespräch auf, ohne Verpflichtung zur Beauftragung.

Vorbereitung

Für das kostenfreie Erstgespräch ist keine Vorbereitung erforderlich. Das Gespräch dient der Orientierung und Einordnung.

Hilfreich können sein:

Eine gezielte Prüfung von Unterlagen (z. B. Bebauungsplan, Exposés) erfolgt erst im Rahmen einer kostenpflichtigen Beratung oder eines Machbarkeits-Checks.

Typische Fragen von Bauherren

Wie lange dauert ein Erstgespräch?

Etwa 30 Minuten, je nach Komplexität Ihres Anliegens.

Welche Unterlagen soll ich mitbringen?

Keine. Unterlagen können helfen, sind aber nicht erforderlich.

Was passiert nach dem Erstgespräch?

Wir klären gemeinsam, ob und wie es sinnvoll weitergeht: eine vertiefende Beratung, eine Planung beginnend mit Vorentwurf und Entwurf – oder kein weiterer Schritt.

Zusammenfassung

Das Erstgespräch ist unverbindlich, kostenfrei und orientierend. Es ersetzt keine Beratung oder Planung, ist aber der sinnvolle erste Schritt, um Ihr Bauvorhaben fachlich einzuordnen.

Nächste Schritte

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Über den Autor

Benjamin Schels, Architekt M.A., ist Inhaber des Architekturbüro Schels in Wolnzach (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm).

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung. Für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und örtlichen Regelungen sowie die zuständigen Behörden.

Bei Fragen zum eigenen Vorhaben biete ich ein kostenfreies Erstgespräch an. → Kontakt aufnehmen

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